Arbeitgeber will Arbeitnehmer über Kollegen ausfragen – wie sollte man reagieren?

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Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Arbeitgeber will Arbeitnehmer über Kollegen ausfragen - wie sollte man reagieren?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger:

Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen?

Fachanwalt Bredereck:

Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der gerade nicht anwesend ist, aktuell beschäftigt ist. Er möchte dann z.B. in Erfahrung bringen, ob er ihm noch mit anderen Sachen beauftragen kann. Dabei besteht ein klarer Bezug zum Arbeitsverhältnis und solche Fragen müssen dann auch von anderen Arbeitnehmern, wenn möglich, beantwortet werden.

Maximilian Renger:

Nun kann es ja aber auch etwas heikler werden. Was gilt denn bei Fragen über Kollegen, die in den persönlichen Bereich gehen?

Fachanwalt Bredereck:

Geht es um persönliche Dinge einen Kollegen betreffend, wird die ganze Sache tatsächlich zu einer heiklen Gratwanderung für den Betroffenen. Verständlicherweise will man dem Arbeitgeber nicht direkt ins Gesicht sagen, dass man ihm keine Auskunft geben will, und ihn damit vor den Kopf stoßen. Auf der anderen Seite ist es im Hinblick auf ein ordentliches Verhältnis zu den Kollegen auch dringend zu empfehlen, nicht zur Klatsch-Quelle zu werden. Das macht generelle Hinweise an dieser Stelle zu geben schwer. Diskrete Arbeitnehmer fahren nach meiner Erfahrung aber insgesamt besser. Deshalb lieber ausweichend antworten oder notfalls schlicht schweigen, wenn der Arbeitgeber einen wirklich mit unangemessenen Fragen überrumpeln will.

Maximilian Renger:

Das hört sich alles etwas unsicher an. Eine eindeutige Verhaltensanleitung gibt also wohl nicht?

Fachanwalt Bredereck:

Ich verstehe natürlich, dass man als Arbeitnehmer gerne eindeutige Hinweise zu dem Thema hätte. Es ist aber bei Arbeitsverhältnissen nun einmal so, dass hier ganz unterschiedliche Charaktere aufeinandertreffen und miteinander umgehen müssen und dabei können die verschiedensten Probleme auftreten. Dabei spielt dann für die Frage, wie man sich in Situationen, wie der oben beschriebenen verhält, nicht zuletzt auch die eigene Haltung eine entscheidende Rolle. Stellt der Arbeitgeber Fragen über einen Kollegen, der Schwierigkeiten hat und möglicherweise auf der Abschussliste steht, kann man entweder zu diesem auf Distanz gehen oder sich aber gerade schützend vor ihn stellen. Beides lässt sich unter den jeweiligen Umständen nachvollziehen. Insgesamt ist es aber jedenfalls nach meiner Erfahrung so, dass diskrete Arbeitnehmer auf lange Sicht besser fahren, als solche, die breitwillig Informationen preisgeben oder streuen. Auch wenn man vielleicht eine Zeitlang die Mehrheit der Kollegen auf seiner Seite hat, kann sich das auch wieder ändern und dann steht man unter Umständen alleine da.

Maximilian Renger:

Letzten Endes also wohl eher eine persönliche als eine rechtliche Frage. Danke fürs Gespräch.

23.2.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

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