Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bombardier nennt es „Transformation“ und spricht über die „langfristige und tragfähige Perspektive“ seiner Werke – mitsamt dem Abbau von bis zu 1.500 Arbeitsplätzen. Die Berliner Zeitung berichtet darüber in seiner Online-Ausgabe vom 28.03.2018. Schön klingt das nur für die Mitarbeiter, die an der Zukunft von Bombardier teilhaben dürfen. Den Arbeitnehmern, deren Stellen wohl wegfallen werden, dürfte das eher Angst machen. Worauf Mitarbeiter von Bombardier jetzt achten sollten, sagt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Die Berliner Zeitung beruft sich in ihrem Online-Artikel auf einen Bombardier-Aufsichtsrat, der laut dem Zeitungsbericht andeutet, dass älteren Arbeitnehmern eine Abfindung gezahlt werden könne. Bei einem Stellenabbau bieten große Industriekonzerne häufig erst einmal Aufhebungsverträge an oder Abfindungszahlungen. Üblicherweise hofft man, sich mit diesen Angeboten von Arbeitnehmern zu trennen, ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Mitarbeiter in den vom Abbau betroffenen Abteilungen oder Werken müssen in einer solchen Lage einige Dinge unbedingt beachten.
1. Liefern Sie keinen Kündigungsgrund! Halten Sie Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein, leisten Sie sich keine Ausrutscher. Wo mancherorts über eine Ungenauigkeit im Arbeitszeitnachweis hinweggesehen wird, oder bei der privaten Nutzung des Internets oder beim Datenschutz, werden solche Verstöße in Zeiten eines Arbeitsplatzabbaus mitunter auf die Goldwaage gelegt. Informieren Sie sich jetzt sehr genau über Ihre Pflichten, lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und alle wichtigen Betriebsvereinbarungen aufmerksam durch. Einen Arbeitsplatz bei Bombardier sollte man nicht leichtfertig auf Spiel setzten!
2. Überprüfen Sie ein Abfindungsangebot von Bombardier mit einem erfahrenen Experten für Kündigungsschutz und Abfindungen. Lassen Sie sich dafür Bedenkzeit geben. Beim Arbeitsrechtler erfahren Sie, ob es sich lohnt, das Angebot anzunehmen, oder ob eine andere Vorgehensweise für Sie besser wäre, beispielsweise abzuwarten und gegebenenfalls gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu klagen.
3. Nehmen Sie die Anwaltssuche ernst und informieren Sie sich vorab über die Erfahrung und Spezialisierung des Anwalts. Es macht Sinn, sich für die Beratung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auszusuchen, der spezialisiert ist auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen.
Bombardier-Mitarbeitern, denen ein Abfindungsangebot vorliegt oder die kurz vor der Kündigung stehen, biete ich folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat spreche ich mit Ihnen über das Abfindungsangebot von Bombardier und über die Chancen einer Kündigungsschutzklage, sowie über die Abfindungshöhe, die ich in Ihrem Fall für realistisch halte. Rufen Sie mich gern in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin an: 030.40004999. Ich rufe Sie in der Regel am selben oder am folgenden Tag zurück. Auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Ruhrallee 185
45136 Essen
Telefon: 0201.4532 00 40
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de