Mehr Rechtssicherheit.
Nach zum Teil heftigen Auseinandersetzungen im Vorfeld ist am 3.12.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten und muss nun in der Praxis angewendet werden.
Filderstadt, 06.12.2016
„Fensterpflicht für Sanitärräume“ oder „Abschließbarer Spind für jeden Beschäftigten“: Der erste Entwurf zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung sorgte für reichlich Wirbel, insbesondere unter Arbeitgebern und Planern.
Die dringend notwendige Reform drohte zu scheitern. Die bisherige Verordnung stammt aus dem Jahr 2004, die Bildschirmarbeitsplatzverordnung sogar aus dem Jahr 1996. Neue Arbeitsformen und technische Weiterentwicklungen machten die Handhabung der Vorgaben in der Praxis zunehmend schwieriger. Allen Beteiligten war daher bewusst, dass Handlungsbedarf besteht.
Unter Einbeziehung des Bundeskanzleramtes wurde eine Kompromisslösung gefunden. Am 3. Dezember 2016 trat die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft und muss nun in der Praxis umgesetzt werden.
Mehr Klarheit bringt die novellierte Rechtsnorm unter anderem bei den Themen Telearbeitsplätze, Tageslicht, Sanitär- und Pausenräume oder Bestandsschutz. Die bisherige Bildschirmarbeitsplatzverordnung wurde aufgehoben, ihr Regelungsbereich findet sich nun in der Arbeitsstättenverordnung wieder.
Nach wie vor regeln zahlreiche andere Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. Zumindest bei Kollisionen schafft hier der neue § 3a Abs. 4 ArbStättV Rechtssicherheit für den Praktiker: Die weitergehende Vorschrift hat Vorrang.
Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. bietet mit dem E-Book (PDF) „Soforteinstieg – Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung“ die novellierte Verordnung mit aktualisiertem Anhang im Volltext sowie einen praktischen Direktzugriff auf die zugehörigen Erläuterungen aus der Amtlichen Begründung.
Das E-Book kann für 12,50 EUR im Shop der Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. heruntergeladen werden: www.webshop.verlag-weinmann.com.
Wer darüber hinaus noch Informationen benötigt, wird in der Vorschriftensammlung „Arbeitsstätten Richtlinien“ fündig, die sowohl gedruckt als auch als Web-Version erhältlich ist. In beiden Fällen gibt es die mobile App dazu.
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