Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Grob fehlerhaft verspätete operative Versorgung nach Verschlechterung Wundsymptomatik, OLG Düsseldorf, Az.: I – 8 U 17/15
Chronologie:
Dem Kläger riss beim Tennisspielen auf der rechten Seite die Achillessehne. In einem Krankenhaus wurde diese operativ versorgt. Im Rahmen der Nachbehandlung trat eine signifikante Verschlechterung der Wundsymptomatik ein, auf die nicht zeitgemäß adäquat reagiert wurde. Es waren weitere Folgeoperationen und eine Teilresektion der Achillessehne erforderlich.
Verfahren:
Zunächst hatte sich mit dem Vorfall das Landgericht Krefeld befasst und bereits eine grob fehlerhafte ärztliche Behandlung konstatiert, jedoch lediglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,- Euro zugesprochen (Az. 3 O 68/13). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Der qualifizierte Arzthaftungssenat des OLG Düsseldorf riet den Parteien nach Gesamtwürdigung an, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme von 10.000,- Euro zu einigen, wozu der Kläger bereit ist.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Ermessenspielraum bei der Zusprechung von Schmerzensgeldern ist für die Gerichte sehr groß. Ist ein Kläger, so wie hier, der Auffassung, das ihm zugesprochene Schmerzensgeld sei zu gering ausgefallen, sollte er die Höhe in einer Berufungsinstanz hinterfragen lassen, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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