Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Kassel.

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Kassel – vom 16. November 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht diagnostiziertes Lungenkarzinom mit Lymphknotenmetastasierungen, LG Kassel, Az.: 2 O 781/14

Chronologie:
Bei dem Ehemann der Klägerin, stellten sich ab März 2012 starke Hustenanfälle mit Auswurf ein. Der beklagte Hausarzt veranlasste sodann eine Röntgen-Untersuchung des Brustkorbes (Thorax) durch einen Radiologen, welcher in seinem entsprechenden Befundbericht mitteilte, dass dem Röntgenbild zwar keine Auffälligkeiten zu entnehmen seien, dieser den Patienten jedoch bei anhaltender Beschwerdesymptomatik mittels einer Computertomografie (CT) tiefergehend untersuchen lassen solle. Obwohl die Beschwerden im Laufe des Jahres weiter zunahmen, wurde eine solche CT-Diagnostik durch den Beklagten nicht veranlasst. Erst im Januar des Folgejahres kam es zu der weitergehenden Untersuchung, im Rahmen derer sodann ein zentral gelegenes Lungenkarzinom mit Lymphknotenbefall festgestellt wurden. Es schloss sich sodann eine palliative Behandlung (Chemotherapie und Bestrahlung) an, unter welcher der Patient jedoch im Dezember des Jahres 2013 verstarb.
Trotz des hier offensichtlichen Befunderhebungsfehlers (= Unterlassen der CT-Untersuchung bei fortbestehenden/zunehmenden Beschwerden) wies die Haftpflichtversicherung des Beklagten die Haftung bereits dem Grunde nach von sich.

Verfahren:
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens belegte der gerichtlich bestellte Gutachter, dass die Anfertigung einer Computertomografie der Thoraxorgane infolge der Empfehlung des Radiologen zwingend erforderlich gewesen sei.
Die Sachverständigenausführungen, welche sich insbesondere an der Patientendokumentation orientierten, zeigten auf, dass zwingend erforderliche Befunde nicht erhoben wurden. Nach der Aussage des Beklagten blieb auch unklar, ob tatsächlich Hinweise gegenüber dem verstorbenen Patienten erfolgt waren. Zumindest ging aus der Patientendokumentation nicht hervor, dass eine entsprechende Überweisung angedacht bzw. erfolgt war, was beweisrechtlich zu Lasten des Beklagten ging. Unklar war weiterhin, ob und inwieweit sich bei frühzeitiger Diagnostik ein operabler Befund ergeben hätte. Zur Klärung dieser Frage wäre die Einholung eines weiteren Gutachtens (onkologisches Sachverständigengutachten) erforderlich gewesen. Unter Berücksichtigung all dessen einigten sich die Parteien zur Vermeidung einer weiteren Beweisaufnahme auf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 20.000,00 EUR.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess ist oft ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg einer Klage: Für den Behandlungsfehler und die Kausalität zum eingetretenen Schaden ist der geschädigte Patient beweispflichtig, für die ordnungsgemäße Aufklärung der Arzt, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
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PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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