Auch in der Corona-Krise – Bußgelder für Hundehaufen

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ARAG Experten informieren Hundehalter über Fallstricke beim Gassigehen

Hunde geben dem Alltag Struktur, denn ihre Welt dreht sich trotz Coronavirus weiter. Wohl dem, der in diesen Zeiten einen Hund hat, um den er sich kümmern darf. Und wer (noch) kein Hundebesitzer ist, kann ja vielleicht mit dem Pfiffi von der älteren Dame nebenan eine Gassirunde drehen – davon profitieren alle Seiten. Doch besonders in angespannten Zeiten sind Sauberkeit und Rücksichtnahme unerlässlich. Darum sollten Sie beim Gassigehen ein Utensil auf keinen Fall vergessen! Im Norden heißt es ‚Schietbüdel‘, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.

Hundekot im Bußgeldkatalog
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist. Während Herrchen und Frauchen in Nürnberg beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Für die Hinterlassenschaften auf Spielplätzen werden sogar bis zu 150 Euro fällig. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro und auf Spielplätzen sogar 180 Euro fällig. Gar keinen Spaß versteht die Hauptstadt inzwischen bei dem Thema: Hier können Bußgelder bis zu 300 Euro verhängt werden.

Die aktuellen Bußgelder
Mit welchen Bußgeldern für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern gerechnet werden muss, haben ARAG Experten hier zusammengetragen:

Baden-Württemberg: bis 250 EUR
Bayern: bis 350 EUR
Berlin: bis 300 EUR
Brandenburg: bis 500 EUR
Bremen: bis 500 EUR
Hamburg: bis 200 EUR
Hessen: bis 180 EUR
Mecklenburg-Vorpommern: bis 1.000 EUR
Niedersachsen: bis 100 EUR
Nordrhein-Westfalen: bis 150 EUR
Rheinland-Pfalz: bis 55 EUR
Saarland: bis 40 EUR
Sachsen: bis 1.000 EUR
Sachsen-Anhalt: bis 100 EUR
Schleswig-Holstein: bis 20 EUR
Thüringen: bis 20 EUR

Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der ARAG Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, wobei je nach Bundesland unterschiedliche Höchstwerte für Ordnungswidrigkeiten gelten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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