Auf gute Nachbarschaft

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Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Auf gute Nachbarschaft
Wie Hunde reagieren, lässt sich nicht immer einschätzen. Foto: HUK-COBURG

Der Urlaub ist in greifbare Nähe gerückt. Doch bevor man sich am Urlaubsort entspannt zurücklehnt, gibt es meist einiges zu regeln: Wer leert den Briefkasten? Wer gießt die Blumen? Fragen, die sich mit Hilfe eines guten Nachbarn leicht lösen lassen. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt? Was muss man als netter Nachbar in solchen Fällen wissen?

Im Normalfall gilt, wie die HUK-COBURG mitteilt, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den echten Perser ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das „Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“.
Doch neben der formal rechtlichen Seite gibt es die menschliche. Und oft bleibt ein fader Beigeschmack, wenn man für einen Schaden, den man angerichtet hat, nicht aufkommt. Haftpflichtversicherer wissen das und regulieren Schäden dieser Art auf jeden Fall.

Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich als Nachbar um einen fremden Hund kümmert, sollte nach einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen, durch die ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern – wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.

Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer, darunter auch die HUK-COBURG, die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung so muss sie sich um den Schaden kümmern.

Mit weit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2016 von fast sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 11,2 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2016 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-2084
karin.benning@huk-coburg.de
http://www.huk.de

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Benning Karin
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