Wo bleibt der RE-D Guide für die Elektronik Bauteile Distribution?
Auch wenn am 19. Mai letzten Jahres der RE-D Guide veröffentlicht wurde, steht der Zwischenhandel bzw. die Distribution bei den Grauzonenprodukten immer noch im Regen. Denn bei diesen Produkten aus dem Bereich elektronische Komponenten und Systeme gibt es nach wie vor keine klare Regelung.
Das macht Distributoren als Zwischenhändler im Nu zu Seiltänzern, die entweder auf die legale oder aber die illegale Seite fallen können – je nach Auslegung der Marktüberwachung – hier gilt ja bei EU-Grenzübertritt als Fachgrundlage der “Blue Guide” mit seinen Auslegungen. Denn die Distributoren übernehmen als Importeure quasi die Pflichten eines Herstellers. Sie sollen also die Bauteile, Baugruppen und Komponenten nach dem Blue Guide, respektive den CE-Richtlinien, in punkto allgemeine Produktsicherheitsanforderungen und auch spezieller nach EMV, Niederspannung und RE-D bewerten, korrekte Kennzeichnung und Dokumentation sicherstellen und Nachweise bringen – obwohl sich bei den Grauzonenprodukten die entsprechenden Leitfäden unklar ausdrücken oder sogar immer noch fehlen. Und das schon seit dem Inkrafttreten der “nach dem neuen Konzept” entstandenen CE-Richtlinien wie z.B. der RE-D (Funkgeräterichtlinie), welche seit Mitte 2016 in Kraft ist!
Seit Anfang diesen Jahres gibt es nun beispielsweise einen Entwurf für die RE-D, allerdings ist der nur für Notified Bodies, Hersteller und die Marktüberwachung zugänglich, bzw. auf redca.eu (gegen Beitrittsgebühr) für deren Mitglieder erhältlich – und Händler können nicht Mitglied werden. Warum kann so ein wichtiger Leitfaden nicht auch kostenfrei für alle involvierten Wirtschaftsakteure verfügbar sein?
Die Lösung für die Grauzonenprodukte? Die EU-Kommission, ihre Gremien und auch die Marktüberwachungen sollten ihre Versprechen seit Mitte 2016, diese Diskussion zur Klärung voranzutreiben, endlich umsetzen. Für eine klare Handhabung müsste die EU-Kommission endlich Guidelines absegnen, und allen Wirtschaftsakteuren, also auch der Distribution, zugänglich machen. Der Zwischenhandel könnte dann beruhigt seinen Geschäften nachgehen, ohne 50/50-Chance auf fehlerhafte Aktionen. Ein gesegneter Wunsch – wenn er nur endlich erhört würde!
Autor: Jens Dorwarth, Vorsitzender AK Umwelt&Compliance im FBDi
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