Mehr Anlegerschutz – mit diesem Ziel führte der Gesetzgeber Anfang 2010 Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter ein. Eine aktuelle Studie verdeutlicht jetzt weiteren Verbesserungsbedarf.
Hannover, 01. Juli. Mehr Anlegerschutz – mit diesem Ziel führte der Gesetzgeber Anfang 2010 Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter ein. Eine aktuelle Studie macht nun jedoch deutlich, dass die meisten Protokolle nicht den erhofften Schutz bringen, da sie in vielen Fällen unvollständig ausgefertigt werden. Aus dem Justizministerium werden nun Überlegungen laut, die Beratungsprotokolle zu standardisieren und für die Gespräche künftig eine Aufzeichnungspflicht vorzuschreiben. „Die Pflicht zur schriftlichen Anfertigung von Protokollen halte ich generell für sinnvoll. Überlegungen, wie diese Protokolle noch weiter verbessert werden können, sind ebenfalls zu begrüßen. Allerdings sollte die Frage nach den Kosten in den Beurteilungsprozess mit einfließen“, erklärt Finanzberater Stefan Hölscher von der Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH.
Nach Ansicht von Wirtschaftsexperten verlieren Investoren durch den Verkauf ungeeigneter Anlageprodukte hierzulande bis zu 50 Mrd. Euro jährlich. „Um Anleger besser zu schützen, müssen Banken und Sparkassen ihren Kunden seit 2010 beim Kauf von Finanzprodukten ein entsprechendes Beratungsprotokoll zur Verfügung stellen. Darin sind bspw. die Anlageziele des Kunden, vorgeschlagene Geldanlagen oder mögliche Gebühren und Provisionen festgehalten“, so Hölscher. Auch bei einer telefonischen Beratung haben Kunden Anspruch auf ein solches Protokoll. Da noch immer viele Protokolle unzureichend ausgefüllt werden, plant das Ministerium Nachbesserungen. „Wird die Gesprächsaufzeichnung zur Pflicht, muss jeder Berater hierfür die Voraussetzungen schaffen. So wäre beispielsweise die Archivierung von Tonaufnahmen zu jedem Mandanten notwendig. Dies hätte einen administrativen Mehraufwand zur Folge, der entsprechend entlohnt werden muss. Die höheren Kosten könnten sich letztlich dann auch negativ auf die Rendite auswirken“, erklärt Hölscher.
Aus Sicht des Finanzberaters sei es daher sinnvoller, an anderer Stelle anzusetzen: „Unabhängig davon, welche Nachbesserungen im Gespräch sind ändert dies nichts daran, dass Anleger eine Beratung nur dann adäquat beurteilen können, wenn sie auch über das entsprechende Finanzwissen verfügen. Hier sollte die Politik ihre Anstrengungen deutlich intensivieren. Das gesamte Thema Finanzen ist so komplex, daher sollte mit der Vermittlung von Wissen am besten in der Schule begonnen werden. Nur mit einer besseren Bildung in punkto Wirtschaft und Finanzen behält der Anleger den notwendigen Überblick und befindet sich auf Augenhöhe mit seinem Berater“, so Hölscher abschließend.
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