Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis zu begründen, ist zunächst nicht schwer. Dies kann geschehen durch einen schriftlichen oder auch mündlichen Vertrag oder auch schlicht durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten, indem der Arbeitnehmer einfach die Arbeit aufnimmt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Experten-Tipp
Wussten Sie schon? Wenn ein Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausscheidet, kann das Auswirkungen auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aufhebungsvertrag prüfen
Beendigung schwieriger
Dass es bei der Beendigung nicht ganz so einfach läuft, zeigt allein schon das Erfordernis der Schriftform nach § 623 BGB. Zum einen kann der Arbeitgeber natürlich schriftlich kündigen. Dafür muss er dann allerdings die jeweiligen Voraussetzungen berücksichtigen und ist stets dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage wehrt. Deshalb sind bei Arbeitgebern Aufhebungsverträge ein beliebtes Mittel, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Aufhebungsvertrag
Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen einvernehmlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Aspekt der Beendigung an sich werden im Rahmen dieses Vertrages dann vielfach auch die weiteren Bedingungen für dieselbe vereinbart, insbesondere die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Zeugnis und weitere vergleichbare Regelungen.
Großes Konfliktpotential
Auch wenn der Aufhebungsvertrag zunächst eher unscheinbar daherkommt, birgt er speziell für Arbeitnehmer eine ganze Reihe von Risiken. Mit Abschluss des Aufhebungsvertrages verzichten sie nämlich auf ihren Kündigungsschutz. Hat man den Vertrag einmal unterschrieben, kann man sich kaum mehr davon lösen. Auch wenn der Arbeitgeber mit einer vermeintlich hohen Abfindung lockt, ist der finanzielle Gewinn für Arbeitnehmer mitunter sehr überschaubar. Das hängt damit zusammen, dass in den Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag die Bundesagentur für Arbeit geneigt ist, eine Sperrzeit beim Bezug vom Arbeitslosengeld zu verhängen.
Vor Vertragsschluss beraten lassen
Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt beraten lassen. Spezialisten, zum Beispiel Fachanwälte für Arbeitsrecht, können in der Regel bei einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage mehr für den Arbeitnehmer herausholen, als bei einem Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag ist in der Regel nur dann ein sinnvolles Instrument, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung und damit keine Zeit für ein Klageverfahren hat.
Was wir für Sie tun können
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten, auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.
3.7.2017
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