Aurania Resources startet gut finanziert ins erste Bohrprogramm

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Zudem teilte Aurania mit, dass 877.192 Stammaktien aus dem Eigenbestand zur Rückzahlung einer im vergangenen Mai an Dr. Barron begebenden Wandelschuldverschreibung in Höhe von 2,0 Mio. USD begeben…

BildDer in Ecuador aktive kanadische Basis und Edelmetallexplorer Aurania Resources (ISIN: BMG069741020 / TSX-V: AUR), der erst kürzlich mit hochgradigen, oberflächennahen Gehalten von bis zu 9 % Kupfer (Cu) und 185 Gramm pro Tonne Silber (Ag) für Furore gesorgt hat , will sich nun finanziell positionieren, um das vielversprechende ,Lost Cities – Cutucu‘-Projekt weiter zu erkunden.

Dazu bietet das Unternehmen seinen berechtigten Aktionären per Stichtag 04.02.2019 den Kauf weiterer vergünstigter Stammaktien an. Somit kann jeder der berechtigten Aktionäre für 14 Bezugsrechte eine weitere Aurania Stammaktie zum Preis von 2,70 USD zeichnen, was einem Abschlag gegenüber dem Schlusskurs am 28.01.2019, dem Tag der Bekanntgabe der Finanzierungsrunde, von rund 15 % entspricht.

Allerdings wird das Bezugsrechteangebot in Kanada durchgeführt und somit den dort ansässigen Aktionären zugebilligt. Aber auch Aktionäre außerhalb Kanadas können unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, über die sie schriftlich informiert werden.

Die Bezugsrechte werden ab dem 1. Februar 2019 an der TSX Venture Exchange unter dem Symbol ARU.RT gehandelt und verfallen bei Nichtausübung am 6. März 2019 um 17:00 Uhr torontoer Zeit wertlos. Die Aktionäre, die ihre Rechte vollständig ausüben, sind außerdem berechtigt, weitere Stammaktien zu zeichnen, sofern nicht ausgeübte Rechte vor Ablauf der Verfallszeit noch verfügbar sind. Da die neu ausgegebenen Aktien im Freiverkehr gehandelt werden, entfällt die normalerweise übliche viermonatige Haltefrist.

Derzeit stehen 32.915.316 Aurania-Stammaktien aus, deren Anzahl sich bei vollständiger Ausübung um weitere 2.351.094 Stück, für einen Bruttoerlös von rund 6.350.000 USD, erhöht.

Die eingenommenen Mittel plant Aurania in die weiteren Explorationsarbeiten auf dem unternehmenseigenen ,Lost Cities – Cutucu‘-Projekt zu investieren, und dabei vor allem die ersten Bohrlöcher niederzubringen, um die hochgradigen Ergebnisse nach Möglichkeit bestätigen zu können und die Trends in die Tiefe weiter zu verfolgen. Denn alle bisher veröffentlichten Ergebnisse stammen aus Oberflächen- und Grabenuntersuchungen. Aber auch für allgemeine und administrative Kosten wird ein Teil des Geldes benötigt.

Der Chef kauft ordentlich zu!

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Keith Barron – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298721-, der Aurania eigentlich immer finanziell zur Seite steht, ist im Rahmen eines ‚Stand-by‘-Kaufvertrags auch bei dieser Finanzierung wieder mit dabei und plant bis zu 1.481.482 Aktien im Gesamtwert von 4 Mio. USD zu erwerben. Damit, so sehen wir es, ist schon fast davon auszugehen, dass die Finanzierungsrunde vollständig gezeichnet werden wird.

Aktien statt Geld!

Zudem teilte Aurania mit, dass 877.192 Stammaktien aus dem Eigenbestand zur Rückzahlung einer im vergangenen Mai an Dr. Barron begebenden Wandelschuldverschreibung in Höhe von 2,0 Mio. USD begeben wurden. Gemäß den Bedingungen der Anleihe wurde der unbezahlte Nennbetrag in Stammaktien zum Wandlungspreis von 3,- CAD pro Stammaktie umgewandelt, der am 20. März 2018 auf den Wechselkurs der Bank of Canada von 0,76 USD zu 1,- CAD festgelegt wurde.

Nach dem Übertrag der Aktien hält Dr. Barron 17.125.065 Stammaktien, was einem Anteil von 52 % der ausstehenden Stammaktien auf unverwässerter Basis und 52,6 % auf verwässerter Basis entspricht.

Verlängerung des Schuldscheindarlehens!

Im Rahmen einer Finanzierung ist die seit dem Jahr 2017 bestehende Schuldverschreibung gegenüber Herrn Dr. Barron in Höhe von 580.500 USD noch ein weiteres Jahr verlängert worden. Für die eigentlich am 29. Mai 2019 fällige Schuldverschreibung wurde die Laufzeit zu den gleichen Konditionen nun auf den 29. Mai 2020 verlängert.

Erstes ,Scout‘-Bohrprogramm in Vorbereitung!

Wie bereits in einer vorangegangenen Mitteilung geschildert, rechnet man in Kürze mit dem Erhalt der letzten Genehmigung, um dann umgehend mit den ersten Bohrungen auf der ,Crunchy Hill‘-Prospektion beginnen zu können. Die Bohrvorbereitungen stehen kurz vor Abschluss, und in Anbetracht der üppigen Finanzspritze kann Aurania nun ein größeres Bohrprogramm durchführen und hoffentlich auch in der Tiefe an die hohen Gehalte anknüpfen, die dann eine Neubewertung des Unternehmens rechtfertigen würden. Somit beginnt für Aurania-Aktionäre eine sehr spannende und vielversprechende Zeit.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

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Author: PM-Ersteller

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