Auryn Resources erhöht Finanzierungsrunde auf 7,3 Mio. CAD

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Goldcorp Inc. erhält das Recht, als Anteilbesitzer von Auryn Resources ,Charity‘-Aktien zu erwerben, um somit seinen Besitzanteil am Unternehmen gleichzuhalten.

BildWenn man sich die derzeitigen Rohstoffmärkte ansieht, könnte man den Eindruck gewinnen, dass hier nichts mehr geht! Aber Fehlanzeige, wenn man sich z.B. die jüngste Finanzierungsrunde des kanadischen Goldexplorer Auryn Resources Inc. (ISIN: CA05208W1086 / TSX: AUG) ansieht. Denn aufgrund der extrem hohen Nachfrage erhöhte die Gesellschaft seine Aktienplatzierung für die Kapitalaufnahme um fast 59 %, von ursprünglich 4,6 Mio. CAD auf 7,3 Mio. CAD.

Die nun abgeschlossene Finanzierung erfolgt laut Unternehmensangaben durch die Ausgabe von sog. ,Flow-Through‘- und ,Charity-Flow Through‘-Aktien. ,Flow-Through‘-Aktien sind gemäß kanadischer Steuergesetzgebung (§69/15) von den Erwerbern steuerlich absetzbar. ,Charity Flow-Through‘-Aktien sind ebenfalls zum fairen Marktwert steuerlich absetzbar, wenn die Aktien einem wohltätigen Zweck gespendet werden. Daher wurde die Aktienausgabe auch zweigeteilt.

Demzufolge werden ca. 2,1 Mio. ,Flow-Through‘-Aktien zu einem Preis von 1,60 CAD je Aktie begeben und rund 2,2 Mio. ,Charity-Flow-Through‘-Aktien zum Preis von CAD 1,80 je Stück. Der aktuelle Aktienkurs an der kanadischen Heimatbörse beträgt derzeit rund 1,35 CAD je Auryn-Aktie. Goldcorp Inc. erhält das Recht, als Anteilbesitzer von Auryn Resources 490.000 ,Charity‘-Aktien zu erwerben, um somit seinen Besitzanteil am Unternehmen bei ungefähr 12,4 % gleichzuhalten.

Um dem vorgegebenen Verwendungszweck für ,Flow-Through‘-Aktien gerecht zu werden, werden die Finanzmittel für Bohrprogramme auf ,Committee Bay‘ und ,Homestake Ridge‘ sowie ein Folgebohrprogramm über ca. 3.000 Bohrmeter und ein konkretisiertes Programm auf dem ,Gibson MacQuoid‘-Projekt zur Definition von künftigen Bohrzielen investiert. Um den Vorschriften der kanadischen Steuergesetzgebung zu genügen, werden alle Mittel bis spätestens Ende 2019 in die zuvor genannten kanadischen Projekte investiert. Die peruanischen Projekte der Gesellschaft – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298461 – profitieren aufgrund des Verwendungszwecks der Aktienarten von dieser Finanzierung nicht.

Alle neu ausgegebenen neuen Aktien haben eine Haltefrist von 4 Monaten und werden zudem nicht auf dem amerikanischen Markt angeboten. Abschließend informierte das Management noch darüber, dass für diese Finanzierung 350.000,- CAD an Kommission bezahlt wurden.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

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PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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