Ausgediente Feuerlöscher: Brandschutz-Fachbetriebe nehmen Altgeräte an und beraten bei Neuanschaffung

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Mit Sicherheit entsorgt: Der direkte Weg zum Brandschutz-Fachbetrieb

Ausgediente Feuerlöscher: Brandschutz-Fachbetriebe nehmen Altgeräte an und beraten bei Neuanschaffung
Ausgediente Feuerlöscher sind Sonderabfall und nicht als Hausmüll oder Sperrmüll zu entsorgen

Bei regelmäßiger Wartung, die alle zwei Jahre durchgeführt werden sollte, hat ein Feuerlöscher eine Lebensdauer von etwa 20 bis 25 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind sie in Arbeitsstätten auszutauschen, da Materialermüdungen auftreten können. Zudem besteht selten eine weitere Ersatzteilversorgung, sodass der sichere Einsatz bei einem Entstehungsbrand nicht mehr gewährleistet ist. Der Austausch ausgesonderter Altgeräte gegen neue Feuerlöscher wird dringend empfohlen. Auf diesen Sachverhalt macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

Ältere privat genutzte Feuerlöscher, die zum Beispiel in Wohnungen, Heizungskellern, Ferienhäusern oder Autos vorhanden sind, sollten ebenso ordnungsgemäß zur Entsorgung und gegen Neugeräte ausgetauscht werden. Ausgediente Feuerlöscher dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden.

Mit Sicherheit entsorgt: Der direkte Weg zum Brandschutz-Fachbetrieb

„Feuerlöscher sind Druckbehälter, die man nicht einfach in die Mülltonne wirft“, so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. „Da der Hausmüll im Entsorgungsfahrzeug gepresst wird, kann es zu einer schlagartigen Entladung des Behälters kommen. Aus Gründen des Umweltschutzes sind ausrangierte Feuerlöscher mit ihren jeweiligen Löschmitteln abfallrechtlich als Sonderabfall der vorgeschriebenen Verwertung und Entsorgung zuzuführen.

In jedem Fall übernehmen Brandschutz-Fachbetriebe gegen ein Entsorgungsentgelt die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte und führen Behälter, sowie Druck- und Löschmittel dem Recycling-Kreislauf zu. Außerdem beraten sie, wenn es um die Installation und Wartung von Brandschutzmaßnahmen im privaten Haushalt geht. Lokale Anbieter sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

Feuerwehren nicht zuständig

Keinesfalls sollten Feuerlöscher bei der örtlichen Feuerwehr abgeben oder gar dort einfach vor die Tür gestellt werden. Die Entsorgung der Altgeräte ist nicht ihre Aufgabe und verursacht bei den Feuerwehren unnötige Arbeit und Kosten.

Kommunale Sammelstellen oder der Wertstoffhof

In haushaltsüblichen Mengen kann man Feuerlöscher, die nicht ersetzt werden sollen, in der Regel gegen eine Gebühr bei kommunalen Sammelstellen wie dem Schadstoffmobil oder dem Wertstoffhof abgeben. Ob und wann hier Feuerlöscher entgegengenommen werden, steht entweder im Abfallkalender oder auf der entsprechenden Internetseite. Mitunter nimmt die kommunale Müllentsorgung wegen der Sonderabfall-Eigenschaft keine Feuerlöscher an. In diesem Fall verweisen sie direkt auf die Brandschutz-Fachbetriebe.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.

Firmenkontakt
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
030 – 936 228 61-0
info@bvbf-brandschutz.de
http://www.bvbf.de

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