Dieselskandal: Fahrverbote in Hamburg ab Mai 2018 – Tempo 30 in Berlin – Schadenersatzklagen zunehmend erfolgreich – Neuzulassungen bei Diesel brechen ein – Razzia bei Porsche – Rückruf bei BMW – Softwareupdate ausreichend?
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zulässigkeit von Fahrverboten im Kampf gegen überhöhte Stickoxid-Grenzwerte herrscht weiterhin Unklarheit, wie und ob überhaupt solche Maßnahmen vermieden werden können. Zugleich werden weitere Verbrauchertäuschungen bei BMW und Audi bekannt. Die politische und juristische Auseinandersetzung wird immer vielschichtiger. Ein Überblick von der Kanzlei RÖHLKE Rechtsanwälte.
Erste Fahrverbote sollen im Mai 2018 kommen
Die Hansestadt Hamburg macht Ernst und hat bereits begrenzte Fahrverbote für die Stresemannstrasse und die Max-Brauer-Allee angekündigt, die Ende Mai wirksam werden sollen. Entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen werden derzeit getroffen. Berlin setzt dagegen auf Tempo-30-Zonen in der Leipziger Strasse, Potsdamer Str. Hauptstrasse, Tempelhofer Damm und Kantstrasse. Auf der Leipziger Strasse, auf der das Tempolimit seit Anfang April 2018 schon gilt, zeigt sich allerdings nach Meinung vieler Beobachter die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahme: im Berufsverkehr wäre man hier staubedingt froh, überhaupt Tempo 30 erreichen zu können. In den Nachtstunden dagegen wird weiter mit Tempo 70 über die mehrspurige Strasse gerast – kontrolliert wird in Berlin traditionell ja eher selten.
Wertverlust – Fahrverbot: Die Angst lässt die Preise für gebrauchte Diesel weiter rutschen
Nach Feststellungen des Dieselbarometers der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) wollen 29 % der Dieselfahrer ihren PKW schnellstmöglich loswerden aus Angst vor Wertverlust oder Fahrverbot – was bei den derzeitigen Preisen einer kalten Enteignung gleichkommt. Dreijährige Diesel sind danach nur noch 53,7 % des Listenneupreises wert (Vorjahr: 56,00 %), Benziner dagegen bei gleichem Alter 58 % (Vorjahr 56,00 %). Andere Schätzungen gehen von Wertverlusten bis zu 15 % aus. Bei den Neuzulassungen ging der Dieselanteil im März 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um satte 25,4 % zurück nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes, dennoch ist weiter jeder dritte PKW ein Selbstzünder.
Rückrufe und Razzien Porsche, Audi und BMW
127.000 in Deutschland zugelassene Audi 3.0 l Euro 6 – Modelle (A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7) und 5.000 in Deutschland verkaufte BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 müssen auf Weisung des KBA zurückgerufen werden – bei ihnen wurden, ebenso wie bei dem Motor EA 189 des Volkswagen-Konzerns, unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Im Zusammenhang mit möglichen Manipulationen bei Abgaswerten wurde Mitte April 2018 auch beim Sportwagenbauer Porsche eine großangelegte Razzia durchgeführt. Gegen Michael Steiner, Entwicklungsvorstand bei Porsche, wird des Verdachts auf Betrug und irreführende Werbung ermittelt. Bei BMW fand bereits im März eine Hausdurchsuchung statt.
Software-Update als Lösung
Bundesverkehrsminister Scheuer setzt bei der weiteren Entwicklung auf Software-Updates durch die Hersteller, wie er der Süddeutschen Zeitung sagte. Die wesentlich teureren Hardware-Lösungen lehnt die Bundesregierung dagegen ab. Der Automobilclub ADAC hat in Tests eine Reduzierung der Stickoxid-Emissionen nach einer Hardware-Lösung um bis zu 88 % gemessen, die Software-Lösung komme dagegen auf lediglich bis zu 30 %. Die Deutsche Umwelthilfe DUH scheiterte im Januar 2018 mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (6 K 12341/17), mit der die Stilllegung eines Fahrzeugs mit EA 189 – Motor verlangt wurde. Das VG vertrat dabei die Meinung, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte nur auf dem Rollenprüfstand erreicht werden müssen, nicht dagegen im Echtbetrieb. Wenn das Fahrzeug nach dem Software-Update die Werte erreiche, sei der Betrieb des Autos nicht zu untersagen. Ob allerdings die betroffenen Kommunen deswegen Fahrverbote vermeiden können, ist weiter völlig offen.
Schummel-Motor EA 189: erfolgreiche Klageverfahren auf Schadensersatz und Rückabwicklung
Während in Österreich vor kurzem das Sozialministerium für 360.000 betroffene VW-Kunden aufgrund des drohenden Wertverlustes von mehr als 20 % eine Sammelklage beauftragt hat, müssen in Deutschland die getäuschten Kunden weiterhin einzeln ihr Recht einklagen. Die auf Schadenersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder des Finanzierungsdarlehens gerichteten Klagen sind zunehmend erfolgreich, berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Dabei sind allerdings große regionale Unterscheide zu beobachten.
„In den letzten vier Monaten ist kein einziges erfolgreiches Klageverfahren gegen VW oder einen VW-Händler vor dem Landgericht Braunschweig, zuständig unter anderem für Beklagte mit Sitz in Wolfsburg, bekannt geworden. Andere Landgerichte gehen deutlich härter mit dem Schummel-Motor EA 189 um. Sie sehen den Motor und damit das ganze Fahrzeug auch nach Aufspielen des Software-Updates als mangelhaft an – so konnte ein Käufer vor dem Landgericht Ravensburg sein Fahrzeug zurückgeben, ebenso z.B. in Arnsberg, Darmstadt, Bonn oder Hamburg und vor vielen weiteren Landgerichten. Weitgehend erfolglos blieben jedoch Klagen, in denen der Käufer eine Ersatzlieferung durch ein neues, typengleiches Fahrzeug verlangte. Dies scheiterte teilweise schon daran, dass derartige typengleiche Fahrzeuge infolge von Modellwechseln gar nicht mehr lieferbar sind,“ berichtet Rechtsanwalt Christian- H. Röhlke.
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadensersatzanspruch für Betroffene
Der erfahrene Jurist weist auch auf eine andere, von vielen Landgerichten genutzte Argumentation hin. Nach Ansicht vieler Gerichte ist der Vertrieb und die Herstellung der Fahrzeuge mit Aschalteinrichtung eine gegen die guten Sitten verstoßende vorsätzliche Schädigung der Autokäufer aus eigennützigen Motiven, nämlich des bloßen Gewinnstrebens in sittlich anstößiger Weise. Eine solche sittenwidrige vorsätzliche Schädigung führt zu einem Schadenersatzanspruch des geschädigten Kunden auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs. Allerdings muss der Kunde der Gegenseite auch die gezogenen Nutzungen ersetzen.
„Der Vorteil bei dieser Begründung der Ansprüche liegt in der Verjährung: Mängelgewährleistungsansprüche dürften vielfach schon für den EA 189 – Motor verjährt sein, Schadenersatzansprüche verjähren dagegen erst drei Jahre nach Kenntniserlangung vom Anspruch. Das dürfte für den VW – Motor infolge des Bekanntwerdens der Manipulationen im Jahre 2015 dann Ende 2018 sein. Für andere, erst später bekannt gewordene Schummel-Motoren gilt eine entsprechend spätere Verjährung. Ohne diesen Zeitdruck gibt es aber auch noch den sog. Widerrufs-Joker, wenn das Fahrzeug kreditfinanziert war,“ erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Widerrufs-Joker bei Finanzierung
Dahinter verbirgt sich folgendes: Wenn ein sogenanntes Verbundgeschäft vorliegt, z.B. bei Finanzierung des Fahrzeugs durch eine konzerneigene Banken wie z.B. der VW Bank, kann das Darlehen noch nach Jahren widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dann muss die Bank das Fahrzeug übernehmen und behält den Vertragszins für die Dauer der Darlehensgewährung. Tilgung und Anzahlung für das Auto bekommt man zurück. Die Bank bekommt auch einen Ersatz für den eingetretenen Wertverlust. Umstritten ist aber noch, ob dieser Wertersatzanspruch auch für Darlehensverträge gilt, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden und wie dieser berechnet wird.
Fazit: Fahrverbote kommen – Wertverluste steigen – Verbraucher sind betrogen – Wer ist Diesel-Opfer? – Was tun?
Es zeigt sich, so Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: Die juristische Aufarbeitung ist noch lange nicht beendet. Die Strafverfahren laufen. Auch BMW und Audi haben getrickst und getäuscht, möglicherweise auch Porsche. Die Fahrzeuge verlieren dramatisch an Wert – jeden Tag. Zugleich bereiten die Kommunen Fahrverbote vor. Röhlke Rechtsanwälte empfehlen jedem betroffenen Dieselfahrer den Gang zum kompetenten Anwalt. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715 206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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