AUTARK INVEST AG – Nachrangdarlehen kündigen und Schadensersatz bekommen

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AUTARK INVEST AG - Nachrangdarlehen kündigen und Schadensersatz bekommen
Autark Invest – Nachrangdarlehen kündigen und Zahlungen zurückholen

Nachrangdarlehen kündigen, Rechtsanwalt einschalten und Schadensersatz erhalten –

Beunruhigende Ungereimtheiten aus dem Geschäftsumfeld der AUTARK INVEST AG.

Alle Anleger, die der Autark Invest AG – damals Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH – aufgrund hoher Renditeversprechungen ein sog. Nachrangdarlehen (Kapitalanlage) gewährt haben und noch Ratenzahlungen leisten, sollten diese – nach einer Beratung mit einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – umgehend stoppen und abgebuchte Zahlungen soweit noch möglich bei ihrer Bank widerrufen. Anleger, die das Nachrangdarlehen in einer Summe gezahlt haben, sollten umgehend handeln und ihre Ansprüche im Wege des. sog. dinglichen Arrestes gerichtlich sichern oder Schadensersatz von ihrem Finanzberater fordern – zahlreiche Anleger waren hier bereits erfolgreich.

Große Sorge um die Zahlungsfähigkeit der AUTARK INVEST AG – ANLEGER BANGEN UM IHR GELD

Die “Stiftung Warentest” berichtet seit dem 12.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Group-AG-Anleger-sollten-Einzahlungen-stoppen-5121689-0/ negativ über die Autark Invest AG. Dort wurden die Anleger aufgefordert, die Überweisung der monatlichen Ratenzahlung umgehend zu stoppen, weil beispielsweise der Verbleib von Anlegergeldern in zweistelliger Millionenhöhe derzeit ungeklärt sei. Auch der Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hof bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Geldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe geführt werde. Teile des Anlegergeldes sollen für private Zwecke zweckentfremdet worden sein. Im Oktober 2016 seien eine Vielzahl von Objekten in Deutschland und Österreich mit über 150 Einsatzkräften durchsucht worden. Der Oberstaatsanwalt teilte weiter mit, dass mit weiteren umfangreichen Ermittlungen zu rechnen sei, deren Dauer derzeit noch nicht abgeschätzt werden könne.

Laut Stiftung Warentest sei der Geschäftsführer der Autark, Herr Stefan Kühn, bereits in der Vergangenheit mit “dubiosen Finanzgeschäften” aufgefallen. Wegen “unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern” saß er zehn Monate in Untersuchungshaft und musste eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßen.

Erschwerend kommt dazu, dass Herr Kühn im September 2009 vor dem fürstlichen Landgericht in Liechtenstein zwar einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 1,335 Millionen Euro eines Anlegers anerkannte, diesen aber nach Angaben der Stiftung Warentest bis heute nicht gezahlt hat.

Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark wird auch dadurch belegt, dass die Rückzahlung von durch Anleger fristgemäß gekündigten Darlehen – trotz der Zusage der Gesellschaft – bisher in zahlreichen Fällen ausgeblieben ist. In sieben der Zeitschrift Finanztest bekannten Fällen wurde trotz Kündigung zum Jahresende 2016 bis zum 9. Februar 2017 kein Geld zurückgezahlt. In weiteren 11 Fällen hat die Gesellschaft zwar die Kündigung bestätigt und die Rückzahlung des Anlegergeldes bis Ende März 2017 in Aussicht gestellt. Die Summen, die zurückgezahlt werden sollten, sind jedoch nicht nachvollziehbar. Als Beispiel schreibt die Gesellschaft einem Anleger, der bis zur Kündigung seines Darlehens einen Betrag von über 46.000 Euro eingezahlt hat, dass ihm nur rund 6.400 Euro zurückgezahlt werden sollen, was die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Autark nachhaltig verdeutlicht.

In einem Artikel vom 23.01.2017 unter https://www.test.de/Autark-Invest-Auch-in-Liechtenstein-wird-ermittelt-5127767-0/ berichtet die Stiftung Warentest weiter, dass auf Antrag der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Autark Invest AG beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verbrechen der Untreue und der Geldwäsche geführt werden.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Unternehmen, an denen die Autark Invest AG zumindest Anteile in erheblichem Maße besitzt, sich mittlerweile in der Insolvenz befinden (Autark Digital GmbH, Archea Anlagenbau GmbH, Archea Service GmbH, Archea Bioenergie GmbH, Archea Biogastechnologie GmbH).

Aufgrund dieser finanziellen und strafrechtlichen Entwicklung muss befürchtet werden, dass die spätere Rückzahlung der an die AUTARK INVEST AG gewährten Nachrangdarlehen mindestens hochgradig gefährdet erscheint, wovor auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/stiftung-warentest-warnt-vor-autark-gruppe-14629872.html warnt.

AUCH ANLAGEVERMITTLER / FINANZBERATER MÜSSEN HAFTEN

Bei dieser Form der Kapitalanlage besteht ein sog. Totalverlustrisiko. D.h., dass es zum Totalverlust der getätigten Investition kommen kann. Vermittler von Kapitalanlagen sind gesetzlich verpflichtet, im Laufe der Beratungsgespräche ungefragt auf dieses Totalverlustrisiko hinzuweisen, was jedoch in allen uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen ist. Dies führt zur Schadensersatzpflicht der Anlagevermittler. Diese haben die Anleger so zu stellen, wie sie stehen würden, hätten sie diese Kapitalanlage nicht abgeschlossen. In der Praxis heißt das, dass sie den Anlegern alle geleisteten Zahlungen (inkl. Agio) an die AUTARK INVEST AG vollständig zu ersetzen haben.

Zum Hintergrund:

Die Autark ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und agiert zudem als Beteiligungsgesellschaft. Das von den Anlegern an die Autark gewährte Nachrangdarlehen wurde im Rahmen der Vermögensverwaltung vor allem im FOREX-Markt (Devisenhandel) investiert. Als Beteiligungsgesellschaft ist die Autark überwiegend auf dem Gebiet der Unternehmensbeteiligungen (nicht börsennotierte mittelständische Unternehmen) tätig.

Diese Formen der Kapitalanlage bergen erhebliche finanzielle Risiken.

Zunächst stellt bereits die Grundform des Nachrangdarlehens für die Anleger einen grundsätzlichen Nachteil dar, da sie im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin/Darlehensnehmerin nur nachrangig befriedigt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger bedient worden sind. In der Praxis ist im Falle einer Insolvenz bereits zu diesem Zeitpunkt die Insolvenzmasse regelmäßig vollständig erschöpft mit der Folge, dass nicht mal mehr mit einer anteiligen Befriedigung gerechnet werden darf. Zudem können jegliche Anlagen in Devisen und der Handel damit jederzeit zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals führen. Die investierten finanziellen Mittel aus Beteiligungen an Unternehmen können z.B. aufgrund einer Insolvenz des betreffenden Unternehmens jederzeit verlustig gehen.

Zusammenfassend kann es daher zum Totalverlust der getätigten Investition kommen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte unterstützt die geschädigten Anleger kompetent durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bei der Kündigung der Nachrangdarlehen und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Autark sowie den Anlagevermittlern bzw. Finanzberatern.

Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte
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59065 Hamm

T 02381 – 49 10 696
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