16.03.2017 – Die Autark Invest AG kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Ermittlungen gleich mehrerer Staatsanwaltschaften wegen Betrugs und Untreue nähren Zweifel an der Seriosität der Unternehmensverantwortlichen. Von transparenter Kommunikation gegenüber den Anlegern scheint die Geschäftsleitung nicht viel zu halten. Die Stiftung Warentest und Kapital-Marktintern warnen aktuell vor weiteren Zahlungen an das Unternehmen.
Hochriskante Nachrangdarlehen der Autark Invest AG im Umfang von EUR 135 Millionen
Mit verlockenden Angeboten warb die Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH um die Gunst der Anleger für die Gewährung von Nachrangdarlehen mit Laufzeiten von fünf bis 30 Jahren. So wurde Anlegern für Einmalzahlungen ab EUR 1.000,00 und Ratenzahlungen ab monatlich EUR 50,00 eine jährliche Verzinsung bis zu 7,5 % versprochen. Ermöglicht werden sollte diese hohe Verzinsung u.a. durch Devisenhandel und Investitionen im Private-Equity-Sektor. Einem aktuellen Bericht der Stiftung Warentest vom 12.01.2017 zufolge sollen sich rund 3.600 Anleger auf die Anlageangebote eingelassen und Einzahlungen von rund EUR 31 Mio. geleistet haben.
Soviel zu den vermeintlichen Vorteilen des Anlageangebots der Autark Vertriebs- und Beteiligung GmbH, die zwischenzeitlich auf die in Liechtenstein ansässige Autark Invest AG verschmolzen wurde. Tatsächlich handelt es sich bei Nachrangdarlehen um eine besonders nachteilige Form der Kapitalanlage: Gerät die Anlagegesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann sie die Zahlung fälliger Gelder an die Anleger verweigern, wenn eine Auszahlung zur Herbeiführung eines Insolvenzgrundes führen würde. Im Insolvenzfall werden die Nachrangdarlehensgeber erst dann befriedigt, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig bedient wurden.
Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Unternehmensverantwortliche
Über den Verbleib der Anlegergelder kann derzeit nur spekuliert werden. Laut Stiftung Warentest sollen etliche Millionen des Anlegerkapitals an eine Derivest GmbH mit Sitz in Marktredwitz geflossen sein. Was die Verantwortlichen der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH zu dieser Investition bewogen haben könnte, ist für Außenstehende nicht nachvollziehbar, denn die letzten Bilanzen der Derivest GmbH zeigen eine katastrophale Geschäftsentwicklung: Das Unternehmen schreibt nicht nur tiefrote Zahlen, die Schulden übersteigen das Eigenkapital der Derivest GmbH mittlerweile um ein Vielfaches. Laut Stiftung Warentest ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof bereits wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit getätigten Geldanlagen.
Offensichtlich geschönte Mitteilungen statt Klartext für die Anleger
In einem Rundschreiben an die Anleger vom 21.12.2016 wird all das nicht thematisiert. Anstelle einer offenen Kommunikation schweigt die Autark Invest AG gegenüber den Anlegern zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und berichtet stattdessen über eine angeblich positive Geschäftsentwicklung. Dabei wird unter anderem auch auf ein Theater in Duisburg und den Ausbau von Breitbandnetzen verwiesen. Kaum zu glauben, dass es sich bei dem Erwerb eines Theaters um eine renditeträchtige Investition handeln soll. Seltsam ist auch, dass die Autark Invest AG in ihrem Rundschreiben nicht auf das bereits am 16.12.2016 angeordnete, vorläufige Insolvenzverfahren über die Autark Digital GmbH hinweist. Immerhin handelt es sich bei der Autark Digital GmbH um die mit dem Ausbau des Breitbandnetzes befasste Tochtergesellschaft der Autark Invest AG. Nicht nur die Stiftung Warentest rät derzeit jedenfalls von weiteren Einzahlungen ab, auch der Branchen-Informationsdienst Kapital-Marktintern warnt in seiner aktuellen Ausgabe vom 03.02.2017 vor weiteren Zahlungen an die Autark Gruppe.
Zweifelhafte Umtauschaktion von Nachrangdarlehen in Aktien
Damit aber nicht genug: Nach einer Pressemitteilung vom 09.01.2017 bietet die Autark Invest AG den Nachrangdarlehensgebern nach wie vor den Umtausch in Aktien an. Dies sei für die Anleger vorteilhaft, weil ihnen dann die gesetzlich vorgesehenen Rechte wie “Teilnahme an Hauptversammlungen und Abstimmungen” eingeräumt würden, so Jörg Schneider von der Autark Invest AG. Zudem würden die künftigen Aktionäre jährliche “Vorzugsdividenden” in Höhe der bisherigen Darlehenszinsen erhalten. Die betroffenen Anleger sollten gründlich prüfen, ob sie sich auf das Tauschangebot der Autark Invest AG einlassen. Denn die angepriesene Vorzugsdividende wird an Inhaber von Vorzugsaktien bezahlt. Bei der Emission von Vorzugsaktien können Stimmrechte von vornherein ausgeschlossen werden. Der Teufel steckt also im Detail.
Die Tauschaktion könnte letztlich auch ein Mittel sein, um Zeit zu gewinnen und so fällige Zahlungen an Geldgeber hinauszuschieben. Immer wieder machen Anlagegesellschaften durch Umwandlung von Schuldverschreibungen oder Beteiligungen in Aktien auf sich aufmerksam. Nicht selten besteht der Verdacht, dass mit der Umwandlung kurz vor Ende der Fondslaufzeit eine Abrechnung und Abfindung der Anleger umgangen werden soll. Viele Anleger fragen sich daher zu Recht, ob die Umtauschaktion auf Liquiditätsprobleme zurückzuführen ist.
Beratung durch versierte Rechtsanwälte wird empfohlen
Anleger, die zweifeln, ob sie die richtige Investitionsentscheidung getroffen haben, sollten umgehend anwaltlichen Rat suchen. Dies gilt auch für diejenigen, die sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sie weitere monatliche Zahlungen an die Autark Invest AG leisten oder die Zahlungen einstellen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, muss im Einzelfall geklärt werden. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bietet den betroffenen Anlegern der Autark Invest AG sowie der weiteren Unternehmen der Autark-Gruppe anwaltliche Hilfe.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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