Auto richtig geparkt: Kann es trotzdem abgeschleppt werden?

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R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden, 27. März 2018. Wer sein Auto ordnungsgemäß abstellt, z. B. auf einer markierten Parkfläche, kann auch nicht abgeschleppt werden – stimmt das? Ja, glauben rund zwei Drittel der deutschen Autofahrer, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. Doch das ist ein Irrtum. „Beispielsweise kann bei einem Umzug, Straßenfest oder bei Bauarbeiten kurzfristig ein befristetes Halte- oder Parkverbot eingerichtet werden. Dann wird das Parken dort zur Ordnungswidrigkeit.“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. „Wer jetzt im Osterurlaub ist und das nicht mitbekommt, kann Pech haben und das Fahrzeug wird abgeschleppt.“

Wo heute noch das Parken erlaubt war, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen, z. B. wenn Stadtverwaltungen und Kommunen ein zeitlich befristetes Halteverbot einrichten. „Doch ein solches Halte- oder Parkverbot muss mit einem gewissen Vorlauf angekündigt werden“, so die Kfz-Expertin. „Meist sind das drei Tage, bevor das Verbot gilt.“ Der Fahrzeughalter hat dann so lange Zeit, einen neuen Parkplatz zu suchen. Das gilt auch, wenn er verreist oder krank ist und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. Räumt er den Parkplatz nicht, kann er abgeschleppt werden – und muss die Kosten für das Abschleppen und unter Umständen auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit tragen. „Am besten ist es, wenn man während einer längeren Abwesenheit Bekannte regelmäßig nach dem abgestellten Fahrzeug schauen lässt und die es im Zweifel umparken“, empfiehlt Anka Jost.

Aktion „Verkehrsirrtümer“: Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-73306
presse@rv24.de
http://www.rv24.de

Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

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Author: pr-gateway

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