Autokorso zur WM: Was ist erlaubt und was nicht?

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R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden, 29. Mai 2018. Ball, Treffer, Tor: Bei der WM feiern Fußballfans beim Autokorso den Sieg ihrer Nationalmannschaft. Dazu schwenken sie häufig Fahnen aus dem Fahrzeug. Doch ist das erlaubt? 72 Prozent der deutschen Autofahrer sagen nein, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. „Fußballfans dürfen aufatmen. Das Fahnenschwenken beim Autokorso ist erlaubt. Aber nur solange die Sicht des Fahrers und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt wird“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. „Denn wenn Fahnen die Sicht versperren, kann das einen Unfall verursachen.“

Bei aller Begeisterung für sportliche Erfolge geht die Sicherheit immer vor. Im Auto stehen und die Fahne aus dem Schiebedach schwenken ist deshalb nie gestattet. Es gilt sowohl für den Fahrer als auch für die Mitfahrer die Anschnallpflicht. Auch Hupen ist nach einem WM-Sieg theoretisch verboten und könnte mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bestraft werden. Denn eigentlich ist Hupen nur als Warnung beim Überholen und bei der Gefährdung von Personen erlaubt. „Aber die Fußball-WM ist eine Ausnahmesituation, in der auch die Polizei mal ein Auge zudrückt“, so Anka Jost.

Fahnen als WM-Deko
Wer sein Auto mit Flaggen schmückt, muss darauf achten, dass sie die Sicht nicht behindern. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Außerdem darf eine Flagge maximal so breit sein wie das Auto und nicht darüber hinausragen. Besonders beliebt sind kleine Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden. Dabei sollten WM-Fans beachten, dass die Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit nicht abreißen und nachfolgende Autofahrer gefährden. „Wenn ein Fähnchen abbricht und zu einem Unfall führt oder sogar eine Person verletzt, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Falls sich der Verursacher allerdings nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten selbst für den Schaden aufkommen,“ so Anka Jost. „Weil die Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil sind, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung nach erfolgter Zahlung den Verursacher in die Pflicht nehmen.“

„Car-Bikinis“ dürfen Blinker nicht überdecken
Auch für andere Fan-Dekorationen gilt es, Regeln zu beachten: Ist der Blinker in den Seitenspiegeln integriert, dürfen keine Flaggenüberzieher (sogenannte Car-Bikinis) angebracht werden. Diese würden den Blinker überdecken. Genauso wenig ist es erlaubt, den Innenrückspiegel oder Scheinwerfer und Rückleuchten mit einer Fahne zu verdecken. Bei Autos mit nur einem Außenspiegel darf die Heckscheibe nicht mit einer großflächigen Fahne dekoriert werden.

Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten der Passanten finden Sie hier: https://bit.ly/2IMc2bt

Aktion „Verkehrsirrtümer“: Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-73306
presse@rv24.de
http://www.rv24.de

Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

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Author: pr-gateway

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