Babyalarm ohne Trauschein

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

ARAG Experten darüber, was frisch gebackene, unverheiratete Eltern beachten müssen

Laut Statistischem Bundesamt waren ein Drittel aller Neugeborenen (knapp 270.000) in 2018 nicht eheliche Babies. Kinder ohne Trauschein zu bekommen, scheint im Trend zu liegen, denn die Tendenz ist – mit wenigen Ausnahmen – seit Jahrzehnten steigend. Anlass genug für die ARAG Experten, unverheiratete Eltern auf die kleinen, feinen Unterschiede hinzuweisen, mit denen sie bei Behörden rechnen müssen.

Anerkennung der Vaterschaft
Sofern Eltern bei der Geburt ihres Babys nicht verheiratet sind, wird der Vater erst dann rechtlicher Elternteil, wenn er seine Vaterschaft anerkannt hat. Dieser Schritt ist bereits vor oder auch nach der Geburt noch möglich. Die Mutter muss der Anerkennung des Vaters zustimmen. Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. Die Beurkundung kann beim Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Mit der Anerkennung wird der Vater nicht nur unterhaltspflichtig, sondern das Kind hat nun Anspruch auf sein Erbe. Für die Anerkennung werden die Ausweise bzw. Reisepässe der Eltern, die Geburtsurkunde des Kindes und die Geburts- bzw. Abstammungsurkunden der Elternteile benötigt.

Sorgeerklärung für das gemeinsame Sorgerecht
Bei unverheirateten Paaren ist das gemeinsame Sorgerecht nicht so selbstverständlich wie bei Eheleuten. So lange es keinen Trauschein gibt, trägt die Mutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht. Damit auch der Vater es bekommt, müssen Eltern eine Sorgeerklärung abgeben. Auch dies kann bereits erledigt werden, bevor das Kind zur Welt kommt. Die Erklärung kann kostenlos beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar abgegeben werden. Die Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht ist, dass es sich um das leibliche Kind handelt. Das Einverständnis der Mutter ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes entspricht.

Nachname – die Qual der Wahl
Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, darf der Nachwuchs auch den Nachnamen des Vaters annehmen. Diesen Namen bekommen dann zwingend auch weitere gemeinsame Kinder. Der Name wird beim Standesamt eingetragen, dafür müssen beide Elternteile unterschreiben. Einen Doppelnamen aus den Nachnamen beider Eltern können Kinder nicht bekommen.

Elterngeld
ARAG Experten weisen darauf hin, dass unverheiratete Väter erst mit Anerkennung ihrer Vaterschaft ein Recht auf Elterngeld haben. Dann erhalten sie wie verheiratete Paare ab der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld und können den Zeitraum untereinander aufteilen. Voraussetzung für Elterngeld bei unverheirateten Vätern ist, dass sie im gleichen Haushalt wie ihr Kind wohnen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: