Was ist davon zu halten, wenn wir alle von Umweltschutz reden, von der Filterwirkung der Bäume, diese aber willkürlich behandeln lassen und damit zerstören?
Geht ein Privatmann zum Weinhandel, möchte er einen guten Wein haben. NIE würde er einen gepanschten Wein einkaufen. Und: kein Weinhändler würde einen schlechten Wein anbieten, er wäre innerhalb kurzer Zeit bankrott! Jeder Autobesitzer bringt sein Fahrzeug zum Fachmann in die Autowerkstatt. Kein Hausbesitzer würde seine Heizung vom Schrotthändler reparieren lassen!
Wie ist es aber zu verstehen, dass von Umwelt und Naturschutz gesprochen wird, zeitgleich aber die Natur durch Ignoranz zerstört wird? Es gibt keine vernünftigen Gründe!
Die folgenden Erklärungen sollen vor allem den Baumbesitzern helfen, die an den Bäumen erledigten Schnittmaßnahmen einzuschätzen. Diese Informationen sind dazu da, dass wir die Bäume auch im Siedlungsbereich so pflegen, dass sie erhalten werden können.
Wir brauchen Bäume
Bäume haben für den Menschen zahlreiche Funktionen. Pflanzen und Bäume sind als lebende Organismen zu bezeichnen. Ohne Pflanzen wäre die Erde tot. Wir Menschen können ohne Pflanzen nicht leben.
Neuartige Forschungen untersuchen auch die „Intelligenz der Pflanzen“ (MANCUSO, VIOLA 2015). In vielen Teilen Deutschlands finden wir sehr alte Bäume, die ein Alter bis zu 800 Jahren und mehr erreicht haben. Und wir lieben und bestaunen sie. Bäume haben zahlreiche Strategien entwickelt, wie sie überleben können. Mit ihren Wurzeln verankern sie sich und nehmen Wasser und Nährstoffe auf. Der Stamm ist das stabile Stützsystem der Krone und dient dem Transport und der Speicherung verschiedener Stoffe.
Die Krone hat außer dem aus Holz bestehenden Gerüst die Blätter, in denen die Fotosynthese abläuft, also die Umwandlung von Kohlendioxid aus der Luft in Sauerstoff und Zucker – demnach Energie, von der auch das Leben der Menschen abhängt und ohne die das Leben auf der Erde nicht möglich wäre.
Gesetzlicher Schutz von Bäumen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen* und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
*Hervorhebung durch Autor, Bäume gehören zu den natürlichen Lebensgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz
Kap. 3: Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden, auszugleichen und zu ersetzen, im Übrigen in sonstiger Weise zu kompensieren.
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.
(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Regelwerke zum Baumschnitt und zur Baumpflege
In der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, FLL 2006/2017), einem von Fachkreisen anerkannten Regelwerk ist beschrieben, was als fachgerechte Baumpflege zu erachten ist. In dem von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) herausgegebenen Werk finden sich zahlreiche Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zur Baumpflege. Die jeweils aktuelle Ausgabe gilt als „anerkannte Regel der Technik“ im Sinne der VOB und wird von verschiedenen Fachleuten zusammengestellt. Die aktuellen Ausgaben stammen aus dem Jahr 2006 und 2017 (FLL 2006/2017). In dem Regelwerk wird beschrieben, welche Pflegemaßnahmen dazu dienen, Bäume zu erhalten und auch, welche Maßnahmen baumzerstörend sind.
Baumpflegemaßnahmen werden auch in verschiedenen anderen Literaturquellen beschrieben (KLUG 2016).
Grundsätze der Baumpflege
Die Grundsätze einer fachgerechten Baumpflege sowie die Unterschiede zu baumzerstörenden Maßnahmen können auf einfache Art zusammengefasst werden. Jeder, der an Bäumen schneidet, könnte sich diese Grundlagen innerhalb weniger Stunden aneignen.
Baumerhaltende Pflegemaßnahmen
Baumerhaltend: Einkürzungen auf Versorgungsast
Einkürzungen werden auf einen Neben- bzw. Versorgungsast geschnitten, um die Versorgung des Astes zu gewährleisten. Die Wunde kann abgeschottet und überwallt werden.
Baumerhaltend: Schnitte unter 5-10 cm
Schnittflächen von 5-10 cm Durchmesser können vom Baum abgeschottet und überwallt werden. Größere Schnitte sind nur in Ausnahmefällen mit berechtigten Gründen zulässig.
Fördern des stabilen Kronenaufbaus beim heranwachsenden Baum
Das Ziel der Baumpflegemaßnahmen an heranwachsenden Bäumen (Bäume bis 50 bzw. 80 Jahren) ist, sie an begrenzte Raumverhältnisse wie z.B. Gebäuden oder Straßen anzupassen. Des Weiteren werden statisch ungünstige Entwicklungen beseitigt, um den Baum darin zu fördern, eine stabile Krone aufzubauen.
Einkürzungen auf Versorgungsast unter bestmöglicher Berücksichtigung der äußeren Erscheinungsform
Kroneneinkürzungen sind zu begründen. Bäume haben auch danach noch einen zur Art passenden Habitus. Auch bei Einkürzungen wird auf Versorgungsast geschnitten
Baumzerstörende Schnitte
Baumzerstörend: Stummelschnitte
Bei Stummelschnitten oder Kappungen (s.u.) haben Äste keine Knospen oder Blätter mehr und sind deshalb in „Lebensgefahr“. Um bestehen zu können, müssen sie sofort neue Triebe bilden, die meist statisch ungünstig wachsen.
Baumzerstörend: Starkastschnitte
Bei Starkastschnitten (Schnittflächen > 10 cm) ist das Risiko langfristiger Fäule äußerst hoch. Die Bäume werden dadurch meist zerstört.
Baumzerstörend: Starkastschnitte
Die Folge zu großer Schnitte (Starkastschnitte über 10 cm Durchmesser) ist, dass holzzersetzende Pilze eindringen, das Holz zerstören und damit nach einigen Jahren die Bruchfestigkeit und damit den Baum gefährden.
Baumzerstörend: Kappungen
„Eine Kappung ist ein umfangreiches, baumzerstörendes Absetzen der Krone ohne Schneiden auf Zugast und ohne Rücksicht auf Habitus und physiologische Erfordernisse. Anmerkung: Keine fachgerechte Maßnahme, entspricht nicht dem Stand der Technik“ (Zitat ZTV-Baumpflege, 2017)
Baumzerstörend: Kappungen
Kappungen haben zahlreiche nachteilige Folgen: dem Baum wird eine hohe Blattmasse entnommen, Kappstellen sterben oft ab, seitlich entstehen instabile, nach oben wachsende Triebe (sogenannte Ständer).
Baumzerstörend: Kappungen
Große Schnittstellen werden von holzzersetzenden Pilzen befallen, die das Holz und damit die Stabilität zerstören.
Baumzerstörend: Kappungen
Die neben den Kappungsstellen entstehenden Triebe (Ständer) werden zunehmend zu einem Risiko und können ausbrechen.
Baumzerstörend: Kappungen
Kappungen bringen das natürliche Gleichgewicht des Baumes durcheinander. Dies verursacht aufwändige Pflegemaßnahmen, die oft das Mehrfache der normalen Pflegekosten übersteigen.
Baumfrevel und Baumzerstörungen
Seit über 30 Jahren bestehen Regelwerke, die beschreiben, wie Bäume gepflegt werden können, um sie langfristig zu erhalten. Wesentliche Inhalte sind u.a., dass keine Schnitte über 10 cm Durchmesser -sogenannte Starkastschnitte – vorgenommen werden, weil dadurch diese Bäume mittelfristig zerstört werden. Klar ausgedrückt in den Regelwerken ist auch, dass es sich beim Kappen von Bäumen nicht um Pflege, sondern um Baumzerstörung oder Baumfrevel handelt.
Beurteilung derartiger Schnittmaßnahmen
Baumleben: Bäume sind lebende Organismen. Wir brauchen sie wegen ihrer zahlreichen Funktionen. Sie bestehen aus Wurzeln, Stamm und Krone. Zwischen diesen Baumteilen besteht ein Versorgungsgleichgewicht. Wird die Krone zerstört, kann sich dies negativ auf die Wurzeln auswirken.
Wie die Fotos und Beispiele im Siedlungsbereich oder auf Firmenparkplätzen zeigen: Viel zu häufig werden bei Bäumen willkürlich die Sägen angesetzt. Mit den großen, völlig unnötigen Schnittwunden sind die Bäume zerstört.
Derartige Schnitte oder Behandlungen sind als Baumfrevel zu verurteilen. Dafür gibt es keine Rechtfertigungen. Es existieren klare Regelwerke, wie Bäume zu schneiden sind (FLL, 2006/2017).
Wir empfehlen allen Baumeigentümern, derartigen Baumfrevel nicht zuzulassen. Wurden Ihre Bäume durch unsachgerechte Schnitte bereits geschädigt: Dann wurden Sie schlecht beraten – fordern Sie das Geld zurück und lassen Sie sich den Wert der Bäume erstatten. In Schadenersatzfällen liegt der Wert eines städtischen Baums bei 2000-6000 Euro und mehr. Lassen Sie es nicht zu, dass Ihre Bäume zerstört werden.
Wie oben erwähnt: Sie würden Ihre Heizung auch nicht vom Schrotthändler reparieren lassen, oder doch?
Peter Klug
Diplom-Forstwirt, v. RP FR ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege – Verkehrssicherheit von Bäumen – Gehölzwertermittlung
Gesamter Artikel und Fotos: http://www.baumpflege-lexikon.de/stadtbaumleben/downloads/
Bäume sind Lebewesen und verdienen daher einen respektvollen Umgang. Bäume können ohne Menschen, aber Menschen nicht ohne Bäume leben.
Falsche und schädliche Behandlung von Naturgütern insbesondere Bäume ist oft Folge von Nichtwissen oder unzureichendem Wissen.
Mit unseren Medien und Produkten unterstützen wir Sie dabei, einen ästhetischen, vitalen und verkehrssicheren Baumbestand zu erhalten.
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