Die Zinsen sind historisch niedrig. Trotzdem gibt es immer noch lukrative Vorsorgemöglichkeiten. Betriebliche Altersvorsorge – eine bessere Rendite kann man nicht erzielen.
Die Zinsen sind seit geraumer Zeit auf dem Tiefpunkt. Eine Erholung ist für lange Zeit nicht in Sicht. Warum nicht auf Bewährtes zurückgreifen? Eine gute Idee verliert auch nach 100 Jahren nichts von ihrem Glanz. Die betriebliche Altersvorsorge – Mehr Vorsorge, weniger Steuern und Sozialabgaben.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, wenn ein versicherungsförmiger Durchführungsweg gewählt wird (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung). Das gilt auch für Teilzeitkräfte. Arbeitnehmer können Teile ihres Gehalts oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld in Anwartschaften auf eine Betriebsrente umwandeln. Hierbei sind tarifvertragliche Vereinbarungen zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen bevorzugen meist die populäre Direktversicherung.
Betriebsrenten liegt im Trend: Arbeitnehmer setzen zunehmend auf die Entgeltumwandlung, nachdem sie sich über diese Vorsorgevariante genau informiert haben.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, um dafür später eine Betriebsrente zu erhalten.
Der Arbeitnehmer zahlt so weniger Steuern und Sozialabgaben.
Der Arbeitgeber muss sich an der Finanzierung nicht beteiligen, es sei denn, im Tarifvertrag wurde dies ausdrücklich festgelegt.
Auch bei einem Jobwechsel, selbst nach nur kurzer Einzahlungsdauer, bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.
Wie viel Gehalt bzw. Lohn kann pro Jahr umgewandelt werden?
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können umgewandelt werden. Im Jahr 2014 können Arbeitnehmer somit für 2.856 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen. Wer über keine weitere betriebliche Altersversorgung verfügt, kann sogar 1.800 Euro mehr, also insgesamt 4.656 Euro, umwandeln.
Wer seine VL-Leistungen für eine Betriebsrente verwendet, spart bei gleichem Nettogehalt mehr an. Denn die VL-Leistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das gilt jedoch nicht, wenn diese in eine Betriebsrente investiert werden.
Eine bessere Rendite kann man nicht erzielen.
Wo liegen die Vorteile einer Entgeltumwandlung gegenüber anderen Vorsorgeprodukten?
Während der Berufstätigkeit können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Erhält ein Ruheständler dann seine Betriebsrente, muss er diese Einnahmen zwar ebenfalls versteuern. Da man jedoch in der Regel als Rentner über weniger zu versteuerndes Einkommen verfügt, lohnt sich diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung in den meisten Fällen.
Die betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung stellt keine Konkurrenz zu anderen Vorsorgelösungen dar. So können Arbeitnehmer beispielsweise zusätzlich die Förderung einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente nutzen.
Die Anwartschaften auf eine Betriebsrente, die durch Entgeltumwandlung finanziert wurden, sind sofort unverfallbar. Dies heißt: Auch bei einem Jobwechsel nach nur kurzer Einzahlungsdauer bleiben dem Arbeitnehmer die bis zum Ausscheiden erreichten Leistungen erhalten.
Wer bestimmt den Durchführungsweg bei der Entgeltumwandlung?
Für die Entgeltumwandlung stehen 3 Durchführungswege zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Unabhängig, ob sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente finanziell beteiligt oder ob sein Arbeitnehmer allein die Beiträge für die Entgeltumwandlung erbringt, bestimmt der Arbeitgeber den Durchführungsweg und kann auch den Versicherer auswählen. Begründung: Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage. Daher liegt die Entscheidung der Vorgehensweise alleine in seinem Ermessen. Wird im Unternehmen die betriebliche Altersversorgung bereits über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgewickelt, muss der Arbeitnehmer seine Entgeltumwandlung über diesen Weg durchführen. Besteht keiner dieser Durchführungswege, muss der Arbeitgeber eine Direktversicherung anbieten.
Welcher Durchführungsweg ist der populärste?
Der am häufigsten gewählte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Für diesen Durchführungsweg stehen verschiedene Policen zur Verfügung – Die klassische-, fondsgebundene- oder Hybridpolice.
Für besonders Sicherheitsbewusste eignen sich vorrangig Policen klassischer Bauart. Dort bieten die Versicherer schon bei Vertragsabschluss einen garantierten Zins auf die Sparbeiträge. Vorsorgesparer mit mehr Risikobereitschaft liegen eher mit fondsgebundenen Policen richtig. Dabei können Vorsorgesparer direkt von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren. Wem das allerdings zu wenig ist, der kann auch auf eine Kombination aus Sicherheitsaspekten und Renditechancen setzen – der sogenannten Hybridpolice.
Welche der genannten Möglichkeiten nun die beste Option ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Sprechen Sie zunächst mit ihrem Arbeitgeber, ob bereits Durchführungswege für eine Entgeltumwandlung bestehen. Wenn nicht, ist eine unabhängige Beratung zu empfehlen, um einen Produkt-Check durchzuführen und gegebenenfalls Gespräche mit dem Arbeitgeber zu führen.
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