Versicherungstarife schließen Versorgungslücken
Kürzungen und Einsparungen sind gang und gäbe – beispielsweise im öffentlichen Gesundheitswesen. Sie betreffen oft die Beamten. Diese erhalten im Krankheitsfall von ihrem Dienstherren finanzielle Unterstützung: die prozentuale Beihilfe. Welche unter bestimmten Voraussetzungen sogar auch Familienangehörigegilt.
Doch der Leistungsumfang der Beihilfe ist lückenhaft und von Land zu Land, bzw. Bund unterschiedlich. Leider reicht er oft nicht mehr aus, zum Beispiel bei Brillen, Zahnersatz, Heilpraktikern, Krankenhausbehandlungen und Kuren.
Angebote sind maßgeschneidert
Damit die Beamten die anfallenden Rechnungen weitgehend oder vollständig erstattet bekommen können, haben die Privaten Krankenversicherungen sogenannte Restkostentarife entwickelt. Diese sind maßgeschneidert für die jeweilige Beihilfesituation von Beamtenanwärtern, Referendaren, Richtern, Beamten und deren Familienangehörigen. Die LVM Versicherung etwa bietet neben Grundtarifen für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich einen Ergänzungstarif an, der in wesentlichen Bereichen auch nicht beihilfefähige Kosten übernimmt. Damit fangen die Versicherten in den meisten Fällen Kürzungen und Einsparungen auf, die aus eben jenen Reformen der Beihilferichtlinien resultieren.
Schutz bleibt bezahlbar
Wichtig zu wissen: Es rentiert sich, wenn die Versicherungsbeiträge von Anfang an überdurchschnittlich hohe Sicherheiten enthalten. Denn im Laufe der Jahre angespart ermöglichen diese eine günstige Beitragsentwicklung. So bleibt die Absicherung auch im Alter bezahlbar, wenn statt eines Gehalts eine niedrigere Pension aufs Konto fließt.
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