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ARAG Experten informieren über die eidesstattliche Versicherung

Bei der Wahrheit bleiben

Ob bei Bewerbungen, der Beantragung von Krediten, einem verlorenen Personalausweis oder vor Gericht: Fast jeder von uns gibt in seinem Leben vermutlich diverse eidesstattliche Versicherungen (EV) ab. Damit erklären wir rechtsverbindlich, dass unsere Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Wer nicht bei der Wahrheit bleibt, macht sich strafbar. Anlässlich des Internationalen Tages der Gerechtigkeit am 17. Juli informieren die ARAG Experten über eine Erklärung, die weitreichende Folgen haben kann.

Eidesstattliche Versicherung
Eine eidesstattliche Versicherung (EV) ist laut ARAG Experten eine schriftliche Erklärung, die von einer Person abgegeben wird, um die Richtigkeit bestimmter Informationen oder Aussagen zu bestätigen. Sie wird normalerweise vor einer juristischen oder behördlichen Instanz abgegeben und muss unterschrieben werden. Durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erklärt man, dass die darin enthaltenen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Eine EV wird immer dann eingesetzt, wenn Genauigkeit und Richtigkeit bestimmter Informationen bezeugt werden müssen.

Wo wird eine EV eingesetzt?
Die eidesstattliche Versicherung wird laut ARAG Experten in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet, einschließlich dem Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht. Aber auch bei behördlichen Angelegenheiten kann sie zum Einsatz kommen.

In einem Gerichtsverfahren wird die eidesstattliche Versicherung beispielsweise verwendet, um Zeugenaussagen oder Beweismittel zu unterstützen. Damit bekräftigen Zeugen ihre Aussagen oder bestätigen Informationen zu bestimmten strafrechtlichen Handlungen oder beispielsweise die Echtheit von Dokumenten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass von einem Angeklagten vor Gericht hingegen keine eidesstattliche Versicherung abgenommen werden darf.

Darüber hinaus kann eine eidesstattliche Versicherung von Behörden eingefordert werden, wie beispielsweise bei der Beantragung von Sozialleistungen. Auch, wenn Führerschein oder Personalausweis wegen Verlust oder Diebstahl neu beantragt werden müssen, verlangt die ausstellende Behörde in der Regel eine eidesstattliche Erklärung des Betroffenen.

Sogar Vermieter dürfen im Rahmen einer Selbstauskunft von ihren künftigen Mietern verlangen, dass sie die Erklärung in Form einer eidesstattlichen Versicherung abgeben. Ebenso können Banken bei der Gewährung eines Darlehens oder bei anderen finanziellen Transaktionen eine EV verlangen, mit der der Antragsteller die Richtigkeit von Angaben, wie Einkommen, Schulden oder Vermögenswerten bestätigt.

Ein weiterer typischer Anwendungsbereich für eidesstattliche Versicherungen sind nach Angaben der ARAG Experten Bewerbungen. Es gibt verschiedene Berufe oder Positionen, bei denen Bewerber damit rechnen müssen, eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen. Dazu gehören beispielsweise Positionen im öffentlichen Dienst, wie etwa bei Regierungsbehörden, Polizei, Feuerwehr oder Justiz. Aber auch Banken, Versicherungen oder Investmentfirmen können von ihren Bewerbern eine EV verlangen, mit der sie beispielsweise Angaben über finanzielle Verpflichtungen, Vorstrafen oder berufliche Erfahrungen bestätigen.

Auch Studenten können ein Lied von eidesstattlichen Versicherungen singen. Denn am Ende von Haus- oder Abschlussarbeiten müssen sie meist eidesstattlich versichern, dass sie die Arbeit nicht nur selbst geschrieben, sondern auch alle fremden Quellen kenntlich gemacht haben – eine Tatsache, die ja bekanntlich sogar von einigen Politikern hin und wieder übersehen wurde.

Eid vs. eidesstattliche Versicherung
Der Unterschied zwischen einer eidesstattlichen Versicherung und einem Eid besteht laut ARAG Experten hauptsächlich in der Form und dem Inhalt. Während die EV in der Regel schriftlich erfolgt und unterschrieben werden muss, ist ein Eid ein feierliches Versprechen oder eine Bekräftigung, die in einer religiösen Zeremonie oder vor einer Autorität abgegeben wird – zum Beispiel vor Gericht oder bei der Amtseinführung von Regierungsbeamten. Im Gegensatz zur eidesstattlichen Versicherung, bei der eine Person schriftlich erklärt, wahre und vollständige Angaben gemacht zu haben, ist ein Eid oft mit einer höheren rechtlichen oder moralischen Bedeutung verbunden.

Unwahre Angaben ein Kavaliersdelikt?
Egal ob Eid oder Versicherung an Eides statt, wie die EV auch genannt wird: Wer die Unwahrheit spricht, legt einen Meineid ab und macht sich strafbar. Laut ARAG Experten ist ein Meineid ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung und wird strafrechtlich verfolgt. Wer einen Meineid leistet, muss mit einer Anklage, einem Strafverfahren und im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wird ein Meineid in einem Gerichtsverfahren abgelegt, kann er dazu führen, dass Beweise ausgeschlossen werden, das Urteil beeinflusst wird oder es sogar zu einer Neuverhandlung kommt. Zudem drohen auch erhebliche berufliche Auswirkungen, wenn Betroffene in Berufen arbeiten, in denen Vertrauen und Integrität von großer Bedeutung sind, wie etwa Rechtsanwälte, Ärzte, Richter oder Beamte. Ein Meineid könnte die berufliche Zulassung oder Stellung gefährden und zu Disziplinarmaßnahmen, der Suspendierung oder dem Verlust der beruflichen Zulassung führen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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