Bei Steuerhinterziehung drängt die Zeit – Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen
Ende September findet zum zweiten Mal der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten statt. Steuersünder haben noch die Möglichkeit, die strafbefreiende Selbstanzeige zu nutzen.
Stichtag für den zweiten automatischen Informationsaustausch (AIA) von Finanzdaten ist der 30. September 2018. Insgesamt 102 Staaten beteiligen sich an dem Informationsaustausch und geben den Vertragspartnern die Möglichkeit, umfangreiche Daten von den Auslandskonten ihrer Staatsbürger abzurufen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Beteiligten sich im Vorjahr schon Staaten wie Liechtenstein oder Luxemburg sind diesmal beispielsweise auch Österreich oder die Schweiz dabei. Für Steuersünder, die noch Schwarzgeld auf Auslandkonten deponiert haben, bedeutet dies, dass sie die Steuerhinterziehung kaum noch vor dem Fiskus verbergen können. Schon im Vorjahr wurden den deutschen Behörden nach Medienberichten rund 1,5 Millionen Daten im Rahmen des AIA übermittelt. Darin seien Einkünfte in Höhe von 58 Milliarden Euro und Kontostände in Höhe von 85 Milliarden Euro enthalten gewesen. Da sich die Zahl der teilnehmenden Staaten ungefähr verdoppelt hat, dürfte der Fiskus diesmal noch wesentlich größere Datenmengen erhalten. Für Steuersünder wird das Risiko dadurch immer größer, dass ihre Steuerhinterziehung auffliegt. Noch haben sie die Möglichkeit, die strafbefreiende Selbstanzeige zu nutzen.
Für die Selbstanzeige darf allerdings kein sog. Sperrgrund vorliegen. Das bedeutet u.a., dass die Tat noch nicht durch die Steuerbehörden entdeckt worden sein darf. Dementsprechend sollte eine Selbstanzeige nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Ein Schnellschuss ohne kompetente juristische Beratung ist allerdings auch nicht zu empfehlen. Denn bei der Selbstanzeige lauern viele Fallstricke, die der Laie nicht kennt und schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Zudem muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig sein. Das heißt, sie muss alle relevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen und auch Musterformulare können nicht die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls berücksichtigen.
Sinnvoller ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte zu wenden, die wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
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