Das Privileg der Beamten
Grundsätzlich sind sich wohl alle Beamte einig: Die Beihilfe ist eine tolle Sache. Doch wer bekommt eigentlich wie viel Beihilfe? Wofür ist die Beihilfe überhaupt gut? An welche Bedingungen ist die Beihilfe geknüpft und was hat sie mit der privaten Krankenversicherung zu tun? Diese Fragen kann wohl am besten beantworten, wenn man wie das www.Beamten-Infoportal.de täglich mit der Materie zu tun hat. Bezüglich der Beihilfe gibt es einige Dinge, die man als Beamter wissen sollte. Vor allem für angehende Beamte ist dieses Thema oftmals ein Buch mit sieben Siegeln, weshalb nun etwas Licht ins Dunkel gebracht werden soll.
Was ist die Beihilfe eigentlich?
Die sogenannte Beihilfe für Beamte ist eigentlich nichts anderes, als eine eigenständige Krankenfürsorge der Bundesländer. Diese werden auch Dienstherren genannt und gewähren die Beihilfe in unterschiedlicher Höhe und in unterschiedlichem Ausmaß. Dieses hängt maßgeblich von der Lebenssituation des Beamten ab. Einige Bundesländer, so auch Hessen, weichen im Beihilfebemessungssatz stark von den anderen Bundesländern ab. Die Beihilfe gehört zur sogenannten „Fürsorgepflicht“ des Dienstherren und bildet einen elementaren Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Aufgrund der Beihilfe zahlen Beamte in der Privaten einen sehr geringen Beitrag bei optimaler Absicherung. Weitere Informationen zum Thema Beihilfe siehe www.Beamten-Infoportal.de/wissenswertes/beihilfe/
Beihilfe für Beamte – Privat oder doch lieber gesetzlich?
Obwohl eigentlich eindeutig ist, dass man sich als Beamter aufgrund der Beihilfe privat versichern sollte, sind sich viele Beamte zu Anfang dennoch unsicher. Einige lassen sich von Freunden und Bekannten zur Gesetzlichen verleiten, bei anderen ist der Grund sozial motiviert. Um die Gretchenfrage zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung klären zu können, sollte man zunächst wissen worin eigentlich der Unterschied besteht. Dieser liegt maßgeblich im Versicherungssystem beider Absicherungen. Während in der Gesetzlichen „alle in einen Topf“ zahlen, werden die Beiträge für die Private anhand von Individualfaktoren berechnet. Zu diesen Individualfaktoren zählen beispielsweise das Alter, der Gesundheitszustand und die gewählten Leistungen. Der Beitrag in der Gesetzlichen hingegen wird anhand des Einkommens und des Bedarfes errechnet. Ein weiterer Unterschied besteht im Aufnahmezwang. Während die Gesetzliche aufgrund der Krankenversicherungspflicht gezwungen ist jeden Antragsteller aufzunehmen, kann die Private potentielle Kunden aufgrund eines zu großen Gesundheitsrisikos auch ablehnen. Nachdem die Unterschiede von PKV und GKV geklärt wurden, kommt nun die Beihilfe ins Spiel. Diese zahlt, abhängig vom Bundesland und Familienstand zwischen 50% – 70% der Krankheitskosten, sofern man sich als Beamter privat versichert. Würde man als Beamter die gleichen Leistungen in der Gesetzlichen wählen, würde man fast das Dreifache bezahlen. Die Beihilfe für Beamte würde bei der Gesetzlichen Versicherung zwar nicht wegfallen, aber der Versicherungsnehmer müsste den vollen Kassensatz anhand seines Einkommens alleine zahlen. Des Weiteren sollte man wissen, dass die Beihilfe sich nicht nur auf den Beamten selbst beschränkt. Auch der Ehegatte und die Kinder profitieren unter gewissen Umständen von der Beihilfe.
Beihilfe in Hessen
Wie bereits erwähnt, variieren Höhe und Umfang der Beihilfe von Bundesland zu Bundesland. Ganz besonders aus dem Rahmen fallen hierbei Hessen und Bremen. In den meisten Bundesländern bekommen unverheiratete Beamte ohne Kinder 50% Beihilfe. Mit dem zweiten Kind erhöht sich die Beihilfe für den Beamten auf 70%. In Hessen und Bremen ist dies jedoch anders gelöst. Hier bekommt der unverheiratete Beamte ohne Kinder zwar auch 50% Beihilfe, jedoch werden es ab zwei Kindern keine 70%. Die Beihilfestaffelung in diesen Bundeländern sieht vor, dass auf die 50% Beihilfe des aktiven Beamten 5% hinzukommen, wenn der Ehepartner beihilfeberechtigt ist. Dieser ist jedoch lediglich dann beihilfeberechtigt, wenn er von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit ist und unterhalb der Einkommensgrenze bleibt. Auch die Einkommensgrenzen variieren von Bundesland zu Bundesland. In Hessen liegt diese derzeit (2016) bei 8652 Euro und entspricht damit dem Jahresfreibetrag. Damit gehört Hessen zu den Bundesländern mit der niedrigsten Einkommensgrenze. Ist der Ehepartner eines Beamten in Hessen nun von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und verdient im Jahr weniger als 8652 Euro hinzu, ist er beihilfeberechtigt. Dann bekommt der aktive Beamte statt 50% Beihilfe, 55% Beihilfe. Genauso verhält es sich auch mit den Kindern. Sind diese von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und damit beihilfeberechtigt, bekommt der aktive Beamte für jedes Kind 5% mehr Beihilfe. Ein verheirateter Beamter mit berücksichtigungsfähiger Ehefrau und zwei berücksichtigungsfähigen Kindern bekommt also 65% Beihilfe. Gemessen an anderen Bundesländern ist dieser Beihilfesatz eher gering.
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