ARAG Experten erläutern die wichtigsten Besucherregeln im Krankenhaus
Benimmregeln bestimmen unser Leben. Ob bei Tisch, in der Geschäftswelt oder in Gesellschaft – gute Manieren wollen gelernt sein. Auch im Krankenhaus gibt es bestimmte Regeln, an die sich Besucher halten sollten, damit alle Beteiligten sich wohl fühlen und der Besuch den gewünschten positiven Effekt auf den Patienten hat.
Welche Uhrzeit ist angemessen?
Feste Besucherzeiten gibt es in deutschen Klinken kaum noch. Trotzdem sollte man nicht kommen und gehen, wann man mag. Die meisten Untersuchungen und Visiten finden morgens statt. Daher sollten Besucher nicht vor 9.00 Uhr im Krankenhaus auftauchen. Da Patienten oft viel Ruhe benötigen, sollte auch zur Mittagszeit kein Besuch abgestattet werden. Wer länger bei einem Patienten vorbeischauen möchte, sollte dies am Nachmittag tun, da hier in der Regel keine Arztbesuche mehr stattfinden. Abends gilt es, sich relativ frühzeitig zu verabschieden. Ab 20.00 Uhr herrscht üblicherweise Nachtruhe. Wem es nicht möglich ist, sich an diese Zeiten zu halten, sollte mit der Station eine individuelle Besuchszeit abstimmen und diese dann auch einhalten.
Wer darf mit ins Krankenhaus?
Mit Kind und Kegel zu Oma in die Klinik – theoretisch eine gute Idee, aber praktisch unbedingt zu vermeiden. Es sollten immer nur zwei Besucher zur gleichen Zeit im Krankenzimmer sein. Ist der Patient fit genug, bietet es sich für eine Großfamilie eher an, den Besuch in die Kantine des Krankenhauses zu verlegen. So werden die Nerven von Zimmergenossen und Pflegekräften geschont. Kleinen Kindern sollte man den Krankenhausbesuch nach Möglichkeit ersparen. Auf sie kann ein Besuch beim Angehörigen, je nach dessen Zustand, eher verstörend wirken. Tiere sind in Krankenhäusern tabu. Ausgenommen davon sind manchmal speziell ausgebildete Blindenführhunde. Die ARAG Experten raten allerdings, dies vorher mit der Station zu klären.
Was bringe ich mit?
Schokolade macht glücklich – keine Frage. Ob dies allerdings für Patienten ebenso gilt, sollte vorher mit dem Pflegepersonal abgeklärt werden. Je nach Krankheitszustand kann es sein, dass sie nicht alles essen dürfen oder spezielle Diäten halten müssen. Auch empfindliche Produkte wie z. B. Joghurt oder Eis sind als Mitbringsel ungeeignet, da sie Kühlung benötigen. Besser sind Dinge, die Patienten die Zeit vertreiben, denn davon haben sie meist mehr als genug. Gibt es ein Buch, was Oma immer schon mal lesen wollte, nur nie die Zeit gefunden hat? Oder ist jetzt die Zeit, Oma mit echter Klatschpresse wieder auf den neuesten Stand bei den Stars und Sternchen zu bringen? Übrigens: Wer Blumen mitbringt, sollte auf keinen Fall Topfblumen schenken, da die Erde keimbelastet sein könnte. Wer gut vorbereitet ist, bringt zu den Schnittblumen auch eine Vase mit, da die in Krankenhäusern meist Mangelware sind. Die Vase darf nach Entlassung des Patienten natürlich wieder mitgenommen werden. Die Blumen lässt man allerdings besser in der Klinik, auch wenn sie sich noch so gut gehalten haben. Abergläubische Menschen sind überzeugt, dass ansonsten auch die Krankheit mit nach Hause genommen werden könnte.
Hygiene im Krankenzimmer
Die Hygiene in einer Klinik ist entscheidend für die Genesung der Patienten. Hierbei sind einige entscheidende Regeln zu beachten, insbesondere bei Patienten mit Isolationspflicht. Dazu gehört zunächst, sich die Hände richtig zu desinfizieren. Dazu gibt es in den meisten Zimmern und Gängen Desinfektionsmittelspender, die bei einem längeren Besuch auch gerne mehrfach benutzt werden dürfen. Zudem sollte man sich nicht auf Omas Bett setzen, sondern auf den Besucherstuhl – es sei denn, Oma besteht darauf, ihr Bett zu teilen. Wer auf die Toilette muss, sucht am besten die Besuchertoilette auf. Die Toilette im Krankenzimmer ist den Patienten vorbehalten. Wer selber krank ist und beispielsweise eine Erkältung hat, hat nichts in der Klinik verloren und sollte seinen Besuch vertagen.
Respekt im Krankenhaus
Genauso wenig wie man bei seinem Chef nicht in das Büro platzen würde, sollte man nicht einfach so ins Krankenzimmer spazieren, sondern anklopfen und auf eine Antwort warten. Zum einen aus Respekt vor etwaigen Mitpatienten, zum anderen, weil gerade ein Arzt eine Untersuchung im Krankbett vornehmen könnte oder das Pflegepersonal mit dem Patienten beschäftigt ist. Wenn telefoniert werden darf und wenn man während des Besuches unbedingt telefonieren muss, gilt es, dies leise zu tun und auch den Klingelton leise zu stellen. Am besten führt man Gespräche draußen oder im Aufenthaltsraum. Und wer unbedingt ein Foto von Oma im Krankenbett machen möchte, darf dies für den privaten Gebrauch gerne aufnehmen. Allerdings raten die ARAG Experten bei der Aufnahme aus Gründen der Privatsphäre darauf zu achten, dass keine anderen Patienten, Besucher oder Krankenhausmitarbeiter mit auf dem Foto sind. Nach der „Schwester“ zu rufen, ist laut ARAG Experten tabu. Zunächst stellt sich die berechtigte Frage, wie man nach männlichen Vertretern der Zunft rufen würde. „Bruder“ ja wohl kaum. Zudem ist die Titulierung nur mit der Berufsbezeichnung respektlos und ja auch in anderen Berufen unüblich. Daher sollten sowohl Patienten als auch Besucher Krankenpflegerinnen und -pfleger mit ihrem Nachnamen ansprechen. Fehlt das übliche Namensschild, sollte man einfach nach dem Namen fragen.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de