BEO-Leitfaden zur Exportkontrolle: Richtig exportieren in sechs Schritten

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BEO-Leitfaden zur Exportkontrolle: Richtig exportieren in sechs Schritten
(Bildquelle: BEO GmbH)

Länderembargos berücksichtigen, kritische Güter im Blick behalten und den Endverwendungszweck der eigenen Produkte prüfen – beim Export gibt es viele Aspekte zu beachten. Unternehmen stellt das regelmäßig vor neue Herausforderungen. Um ihnen mehr Sicherheit und Orientierung im Außenhandel zu geben, hat die BEO GmbH einen praxisorientierten Leitfaden zum Thema Exportkontrolle erstellt. In sechs Schritten erklärt der Softwareexperte, wie man Risiken rechtzeitig erkennt und die Hürden der Exportkontrolle erfolgreich meistert. Der Leitfaden kann ab sofort unter http://beo-software.de/leitfaden-exportkontrolle kostenfrei angefordert werden.

Mit dem neuen Leitfaden zur Exportkontrolle liefert der Zollsoftware-Anbieter BEO eine umfassende Hilfestellung beim Exportmanagement. Schritt für Schritt zeigt die Publikation auf, worauf beim Export ein besonderes Augenmerk zu legen ist. Dabei sind neben Länderembargos auch sogenannte Dual-Use-Güter zu beachten. Darunter sind Waren zu verstehen, die aufgrund ihrer Eigenschaften sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Darüber hinaus ist die Dokumentation der Prozessschritte wichtig. Sie sollten klar definiert sein und frühestmöglich in innerbetriebliche Prozesse integriert werden.

Der Leitfaden legt zudem gesetzliche Vorschriften dar, an die sich beim Außenhandel zu halten ist. Zur Orientierung gibt es fünf Regelwerke, in denen die rechtlichen Vorschriften zum Export nachzulesen sind. Sie sollten von exportierenden Unternehmen regelmäßig überprüft werden, da die Verordnungen ständigen Rechtsänderungen unterliegen. Des Weiteren wird die Möglichkeit der IT-gestützten Exportkontrolle beleuchtet, die sicher und schnell durchzuführen ist. Es existiert eine Reihe von Softwarelösungen, die sich für die Zoll- und Versandabwicklung eignen, wie die BEO-EXPORTKONTROLLE. Diese kommen nicht nur für Großunternehmen mit beachtlichem Exportvolumen infrage, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren von einer IT-gestützten Ausfuhrkontrolle. „Viele Unternehmen vertreiben ihre Produkte rund um den Globus. Dabei tragen sie eine große Verantwortung für die gewissenhafte Ausfuhr ihrer Waren. Es gilt nicht nur zu beachten, was und wohin, sondern auch, an wen exportiert wird. Wer beispielsweise gegen Embargos verstößt, macht sich nach geltendem EU-Recht strafbar“, sagt Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH. „Der Leitfaden soll exportierenden Unternehmen als Richtlinie für eine rechtssichere Ausfuhr dienen und aufzeigen, warum eine sorgfältige Exportkontrolle unabdingbar ist.“ Interessierte erhalten die Publikation kostenfrei unter http://beo-software.de/leitfaden-exportkontrolle

BEO – das Unternehmen
Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.

Firmenkontakt
BEO GmbH
Swen Berbett
Ensisheimer Straße 6-8
79346 Endingen
07642-9003-43
beo@beo-software.de
http://www.beo-software.de

Pressekontakt
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Charlotte von Spee
Herzog-Adolf-Straße 3
56410 Montabaur
02602/9509912
cs@additiv-pr.de
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