Wer wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Allerdings hat nicht jeder Anspruch auf gesetzliche Leistungen.
Die meisten Bundesbürger sind sich dem Risiko, berufsunfähig zu werden, durchaus bewusst. Gut jeder Dritte hat Angst, einmal berufsunfähig zu werden. Dennoch mangelt es an ausreichender privater Vorsorge. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Absicherungsquoten auf. Bei den Berufstätigen im Alter zwischen 25 und 59 Jahren sichern sich nur ca. 40% gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Viele Bundesbürger rechnen im Fall einer Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren.
Nicht jeder hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Berufsanfänger, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können im Fall der Erwerbsminderung (z.B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) ebenso keine Leistungen erwarten. Auch die Arbeitskraft von Frauen und Männern, die sich länger ausschließlich dem Haushalt und der Kindererziehung widmen, ist nicht durch die staatlichen Systeme abgesichert.
Berufs- oder erwerbsunfähig?
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung – diese Begriffe werden häufig verwendet: Viele Arbeitnehmer haben sich noch keine Gedanken über den Unterschied von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gemacht.
Berufsunfähigkeit
Wer wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Berufsunfähig bedeutet jedoch nicht erwerbsunfähig.
Früher umfasste die gesetzliche Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz für alle Mitglieder. Seit einer grundlegenden Reform vor einigen Jahren ist dies anders: Wer 1961 oder später geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erwarten!
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig bedeutet im Gegensatz zu berufsunfähig, dass eine Person gar nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann. Im üblichen Sprachgebrauch wird Erwerbsunfähigkeit als Entsprechung zu Berufsunfähigkeit benutzt.
Erwerbsminderung
Bei Erwerbsminderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung – vorausgesetzt, der Versicherte hat wie gefordert Wartezeit und Pflichtbeiträge erfüllt.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Jüngere Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bei Berufsunfähigkeit geschützt, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Sie müssen jede Arbeit annehmen, die sie unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Gesundheit ausüben können. Und zwar unabhängig von ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Ausbildung und ihrem früheren Einkommen. Der Beruf wird nicht mehr berücksichtigt. Wer (theoretisch) noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderungsrente bekommt man, wenn die Gesundheit eine tägliche Arbeitszeit bis 3 Stunden zulässt. Man spricht auch vom Restleistungsvermögen.
Angestellte müssen mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um grundsätzlich Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu erhalten. Berufsanfänger verlieren damit bei Unfall oder Krankheit in der Regel die Existenzgrundlage.
Die gesetzlichen Rentenzahlungen können das bisherige Einkommen nicht ersetzen. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 17 – 19 % vom bisherigen Bruttoeinkommen. Die volle Erwerbsminderungsrente, die aus gesundheitlichen Gründen eine tägliche Arbeitszeit von bis 3 Stunden zulässt, beträgt ca. 34 – 38% des Bruttoeinkommens.
Folgende Konsequenzen – unabhängig vom eigenen Selbstwertgefühl – sind die Folgen: Erschwerte Jobsuche, geringeres Einkommen und damit verbunden eine geringere Altersrente. Die gesamte finanzielle Planung kann aus dem Ruder laufen. Kredite können nicht mehr bedient werden, Raten für das Eigenheim können nicht aufgebracht werden. Vielfach muss die Wohnung gewechselt werden oder auch das Eigenheim verkauft werden.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung werden Menschen selten über Nacht berufsunfähig – nur in einem Siebtel aller Fälle ist ein Unfall die Ursache. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind außerordentlich vielseitig. Nach neuesten Untersuchungen dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Erkrankungen. Eine Unfallversicherung kann daher einen Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen.
Fazit:
Die Berufsunfähigkeit wird mehr und mehr zum Privatrisiko für den Bundesbürger. Wer nicht vermögend ist, sollte sich vor einem finanziellen Kollaps schützen. Eine solide Eigenvorsorge und der Abschluss einer privaten Absicherung sind unerlässlich.
Über:
HJM Finanz- und Versicherungsmakler
Herr Hans-Jürgen Müller
Höhenweg 11
50169 Kerpen
Deutschland
fon ..: 02273-9389550
fax ..: 02273-9389551
web ..: http://www.hjm-makler.de
email : info@hjm-makler.de
Seit 1988 ist HJM Finanz- und Versicherungsmakler aus Kerpen der Interessenvertreter seiner Kunden. Wir arbeiten mit allen namhaften Banken und Versicherungen zusammen. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der Vorsorgeberatung, Vorsorgeplanung und Gesundheitsvorsorge einschließlich Zahntarife. Weitere Kernkompetenz bildet der Bereich Finanzierung und Geldanlagen.
,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
HJM Finanz- und Versicherungsmakler
Herr Hans-Jürgen Müller
Höhenweg 11
50169 Kerpen
fon ..: 02273-9389550
web ..: http://www.hjm-makler.de
email : info@hjm-makler.de