Kelkheim, 09. Juni 2016
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, möchte für sich die besten Konditionen am Markt erhalten. Doch die einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihren Leistungen. Oftmals sehr zum Nachteil des Versicherten. Doch woher weiß man, ob das Produkt, das man angeboten bekommt, mindestens den Marktstandard erfüllt?
Das Infinma Institut für Finanzmarktanalysen erstellt jährlich einen Vergleich der unterschiedlichen Versicherer. Im diesjährigen Vergleich wurden 485 Berufsunfähigkeitsversicherungen von 81 Anbietern miteinander vergleichen. Anhand von 18 selbst gewählten Kriterien werden die Produkte einander gegenübergestellt.
Das erschreckende Ergebnis des Infinma Vergleichs: Nicht einmal jede zweite Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt den Marktstandard, sondern bot weniger als der Durchschnitt an Leistungen an. Nur 201 von den 485 getesteten Produkten erhielten damit das Infinma-Zertifikat. Darunter die von uns angebotenen Produkte des HDI.
Infinma Institut bewertet nach Marktstandard
Doch etwas detaillierter: Infinma beleuchtet in seiner Analyse, welche Leistungen die einzelnen Produkte bieten und zeigt auf, ob die einzelnen Leistungskriterien der Produkte mit den anderen Versicherungsprodukten gleichaufliegen bzw. ob sie bessere oder schlechtere Konditionen als der Marktstandard bieten. Als Marktstandard ist dabei das Leistungsniveau gesetzt, welches die Mehrheit der Produkte erfüllt.
Die Analyse von Infinma stellt jedoch kein Ranking dar. Es geht dem Institut nicht darum ein Leistungskriterium gegeneinander aufzuwiegen und schließlich zu bewerten, welches das beste Produkt überhaupt ist. Die Bewertung geschieht einzig darüber, ob ein Produkt in einem Leistungskriterium den Marktdurchschnitt erfüllt oder nicht.
Die Produkte werden auf 18 Bewertungskriterien überprüft
Unter den 18 Bewertungskriterien befinden sich unter anderem die Klauseln Prognose, rückwirkende Leistung, abstrakte Verweisung, Berufswechselprüfung, Leistungsbeginn, Meldefristen, Beitragsstundung und lebenslange Pflegerente. Da der Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung momentan stark in Bewegung ist, wurden im Vergleich zum Teil auch neue Kriterien eingeführt. So sehen immer mehr Anbieter bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit eine Absicherung des Pflegerisikos vor. Deshalb wurden die Kriterien „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ und „lebenslange Leistung bei Pflegebedürftigkeit“ neu in den Kriterienkatalog aufgenommen worden.
Die Kriterien „abstrakte Verweisung“ sowie „konkrete Verweisung“ werden ab diesem Jahr zusammengefasst, da es inzwischen Marktstandard ist, auf eine abstrakte Verweisung zu verzichten. Eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherung die Möglichkeit hat, die Anerkennung der BU-Rente abzulehnen, mit dem Hinweis auf eine mögliche (!) andere Arbeit, die der Versicherte ausführen könnte. Ob eine konkrete Arbeitsmöglichkeit vorliegt, wird nicht berücksichtigt. Diese Klausel benachteiligt die Versicherten. Daher verzichten inzwischen die meisten Anbieter auf die „abstrakte Verweisung“ und haben dafür die „konkrete Verweisung“ eingeführt. Bei der konkreten Verweisung muss es eine konkrete Arbeitsmöglichkeit für den Versicherten geben. Da der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ inzwischen Marktstandard ist, sind Versicherungen, die zudem auch noch auf die „konkrete Verweisung“ verzichten, besser als der Marktstandard.
Durch Individualvereinbarungen noch bessere Konditionen erhalten
Das Ergebnis des Vergleichs war, wie schon geschrieben, ernüchternd: Weniger als die Hälfte der getesteten Produkte erfüllt den Marktstandard, sondern bietet weniger als der aktuelle Marktstandard an Leistungen an. Nur 201 von den 485 getesteten Produkten erhielten damit das Infinma-Zertifikat.
Wir freuen uns sehr, dass die von uns angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen des HDI zu den von Infinma ausgezeichneten Produkten gehören. Die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI erfüllt den Marktstandard und lag in vielen Punkten sogar höher.
Zusätzlich bieten wir unseren Versicherungsnehmern, die Möglichkeit der Individualvereinbarung®. Über die iv-Individualvereinbarungen können wir bei sechs Anbietern von Berufsunfähigkeitsrenten zusätzlich größtmögliche Rechtssicherheit vereinbaren. Denn per Rechtsgarantie darf keine iv-Individualvereinbarung den Versicherungsnehmer schlechter stellen, als wenn er keine hätte. Durch ein Höchstmaß an Garantien und Sicherheiten profitieren die Kunden der gb.online gmbh von dieser Individualvereinbarung® über viel Jahrzehnte bis zum Ende Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und bekommen am Ende für den gleichen Betrag ein wesentliches Mehr an Leistung. Der Versicherer bleibt bis zur Ende der Vertragslaufzeit an diese Konditionen gebunden
Information zum Beitrag: gb.online gmbh
Über die gb.online gmbh
Die gb.online gmbh hat sich auf die berufliche Absicherung von Freelancern spezialisiert und bietet mit www.easy-insure.eu das umfangreichste Online-Versicherungsportal für freie und beratende Berufe in Deutschland. Seit 2011 können Selbstständige und Unternehmen bis 1 Million Euro Umsatz pro Jahr hier ihre beruflichen Risiken versichern.
Steigt der Umsatz, und wird eine individuelle Lösung benötigt, so steht mit dem Schwesterunternehmen groot bramel versicherungsmakler gmbh ein verlässlicher Partner zur Seite, der seit über 25 Jahren Gewerbetreibende und industriellen Unternehmen in Versicherungsfragen vertritt. Die groot bramel versicherungsmakler gmbh ist in 18 Ländern vertreten und begleitet sie, wohin auch immer sich ihr Geschäftsfeld entwickelt.
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