Beschluss: Gericht verbietet Uber und Uberpop deutschlandweit, Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht

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Bisher gab es nur einstweilige Verfügungen gegen Uberblack in einzelnen Städten. Jetzt ist der erste Beschluss gegen Uber und Uberpop ergangen, der zudem deutschlandweit gilt: Jede vermittelte Uber-Fahrt an Privatfahrer ohne Genehmigung verstößt gegen deutsches Recht. Bei Zuwiderhandlung drohen Uber bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt. Das Landgericht Frankfurt entschied: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gilt auch für Uber. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, die die Gesetzeseinhaltung erfolgreich eingeklagt hat: „Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.“

Mit der Uber-App sollen private Fahrer in nicht zugelassenen Fahrzeugen und ohne Personenbeförderungsschein als Hobby-Taxifahrer „die Fortbewegung revolutionieren“. Dieter Schlenker: „Uber arbeitet mit Milliarden-Kapital von Goldman-Sachs und Google, hüllt sich in einen Startup-Look und verkauft sich als New-Economy-Heilsbringer.“
Schlenker weiter: „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern. Bei dieser Form der Heuschrecken-Shareconomy verlieren Staat, Gesellschaft und Arbeitnehmer gleichermaßen.“

Startup-Feeling vs. alte Schule?

„Uber fordert neue Gesetze, versucht, mit Investorenkapital den Markt zu überrollen und Fakten zu schaffen.“ Schlenker weiter: „Die Personenbeförderung per Taxi wird als old-fashioned diffamiert. Dabei ist es ja unerheblich, ob eine Fahrt online via App, am Straßenrand oder per Telefonbestellung zustande kommt. Geregelt sind die gewerblichen Transportfahrten: Von Personen in Kfz, von A nach B.“

Regelrechte Prüfungen

Wer in ein fremdes Auto einsteige, vertraue Leben und Gesundheit dem Fahrer an. „Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken. Darum lässt der Gesetzgeber dieses Geschäftsmodell nur nach definierten Standards zu“, so Schlenker. „Eine Internetbewertung soll eine ordentliche Prüfung durch Behörden ersetzen?“
Bei letzterer müssen sich Fahrer einer Gesundheitsprüfung unterziehen, das Kfz jährlich zum TÜV. Auch geht das behördliche Führungszeugnis über ein privates Führungszeugnis (wie Uber es verlangt) deutlich hinaus. Eine Versicherung deckt die Personenbeförderung ab.
Privatfahrern, die für einen App-Anbieter fahren, droht die fristlose Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht, wie kürzlich in Hamburg geschehen. „Uber nimmt in Kauf, dass der Fahrgast bei einem Unfall leer ausgeht“, so Schlenker.

Übrigens grundsätzlich erlaubt sind nicht-gewerbliche Mitfahrgelegenheiten: Hier bestimmt ein Fahrer Strecke und Zeitpunkt und erzielt keinen Gewinn.

FAQs zum Beschluss:

Einstweilige Verfügung: ein Beschluss, kein Urteil?

Für das Landgericht Frankfurt war der rechtliche Sachverhalt so eindeutig, dass ein Beschluss ohne mündliche Anhörung des Gegners Uber ergangen ist. Uber kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses ersuchen. Darauf folgt eine mündliche Verhandlung mit einem Urteil. Bis zum Start der Verhandlung können Monate vergehen, bis zum Urteilsspruch ist die einstweilige Verfügung gültig.

Uber behauptet, sie seien „nur Makler“?

Anstiftung, Teilnahme oder Beihilfe an einer rechtswidrigen Tat sind eine eigene rechtswidrige Tat. Durch die Vermittlung via Uber kommt eine rechtswidrige Personenbeförderung zustande. Uber kann sich daher nicht darauf zurückziehen, „nur Makler“ zu sein.

Warum hat das Landgericht Frankfurt anders entschieden als das Verwaltungsgericht in Hamburg?

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Entscheidung aus formalen Gründen aufgehoben, weil die Behörde nicht zuständig ist. In der Sache selbst hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt, dass Uber rechtswidrige Personenbeförderungen betreibt. Diese Rechtsauffassung vertritt jetzt auch das Landgericht Frankfurt.

Urteil, Presseinformationen und Bildmaterial finden Sie hier: www.taxi-deutschland.net/presse (http://www.taxi-deutschland.net/index.php/presse)

Über die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG

Die Taxi Deutschland eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Fred Buchholz, Vorsitzender des „Taxi-Ruf Bremen e.V.“, sowie Günther Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6×6 GmbH & Co. KG.

Kontakt
Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Herr Marten Clüver
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
+49(0)69 240 000-16
presse@taxi-deutschland.net
www.taxi-deutschland.net

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Author: pr-gateway

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