Stellungnahme der Musiktherapeut*Innen zur aktuellen Diskussion
Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) als größte Interessenvertretung für professionelle Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten in Deutschland hält es vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Abschaffung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich Psychotherapie für erforderlich, die Musiktherapie-Sichtweise in den öffentlichen Diskurs einzubringen.
Wir teilen die Ansicht der beiden rheinlandpfälzischen Kammerpräsidenten Peter Brettle und Dr. Günther Matheis, wonach „das Heilpraktikergesetz (HeilPrG) aus dem Jahre 1939 nicht mehr zeitgemäß ist und im Sinne der Patientensicherheit dringend kritisch hinterfragt werden muss“. Insbesondere die Zulassung zur Prüfung ohne eine psychotherapeutische Ausbildung mit dem damit notwendigerweise verbundenen Patientenkontakt absolviert zu haben, sehen wir äußerst kritisch. Leider führt die derzeitige Gesetzeslage, nach der nur eine ärztliche/psychotherapeutische Approbation oder eine Heilerlaubnis die heilkundliche Tätigkeit erlaubt, dazu, dass auch Absolventen einer berufsqualifizierenden Ausbildung im Bereich künstlerische Therapien diese Prüfung durchlaufen müssen. Nur über dieses „Vehikel“ dürfen sie Patient*innen selbständig und eigenverantwortlich behandeln.
Unter den gegebenen Umständen plädiert die DMtG für die Aufrechterhaltung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie für Absolventen künstlerisch-therapeutischer Studiengänge bzw. Ausbildungen. Qualifiziert ausgebildete Kolleginnen und Kollegen (es bestehen Bachelor- und Masterabschlüsse an staatlich anerkannten Hochschulen sowie dem Bachelorniveau äquivalente private Musiktherapie-Ausbildungen) haben derzeit ohne den Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie keine Möglichkeit, Musiktherapie als ein psychotherapeutisch basiertes Verfahren in Selbständigkeit anzubieten. Insofern käme eine Abschaffung, wie im Münsteraner Memorandum und seitens der Bundespsychotherapeutenkammer gefordert, sofern aus ihr keine berufsrechtlichen Alternativen erwachsen, quasi einer Verhinderung der selbständigen Praxis der Musiktherapeut*innen und anderer Künstlerischer Therapeut*innen gleich. Der Wegfall der künstlerisch-therapeutischen Angebote in diesem Bereich, also jenseits der zwei zugelassenen Richtlinienverfahren der Psychotherapie, bedeutet für Patient*innen, insbesondere für jene Gruppen, die zu sprachlich basierten Verfahren aufgrund ihres Krankheitsbildes keinen oder nur eingeschränkten Zugang haben, eine massive Verschlechterung ihrer psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten.
Die DMtG appelliert aus den genannten Gründen an die Politik, sich für ein neu zu gestaltendes Berufsrecht für Künstlerische Therapeut*innen einzusetzen. Einer Reformierung des HeilPrG stehen wir ebenfalls konstruktiv gegenüber. Eine alternativlose Abschaffung der beschränkten Heilerlaubnis für den Bereich Psychotherapie darf aus den dargestellten Gründen keine Option sein.
Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft
Prof. Dr. Hans-Ulrich Schmidt, Wissenschaftlicher Beirat der DMtG
Prof. Dr. Susanne Bauer, Specherin des Arbeitskreises staatlicher Musiktherapieausbildungen im Tertiärbereich
Melanie Voigt, Ph.D./Univ Texas, Sprecherin der Ständigen Ausbildungsleiterkonferenz Musiktherapie
Zur kompletten Stellungnahme gelangen Sie auch hier.
Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft ist eine musiktherapeutische Fachgesellschaft. Mit etwa 1500 Mitgliedern bundesweit ist sie die größte Interessensvertretung für professionelle MusiktherapeutInnen. Die DMtG fördert die wissenschaftliche Praxis, Forschung und Lehre der Musiktherapie.
Kontakt
Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) e.V.
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