Beschwerdekammer in Ontario weist Antrag der Wabauskang First Nation hinsichtlich des Stilllegungsplans von Rubicon zurück

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(Mynewsdesk) TORONTO, ONTARIO — (Marketwired) — 08/29/14 — Die Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX)(NYSE MKT: RBY) (“Rubicon”) teilt mit, dass die Beschwerdekammer der kanadischen Provinz Ontario einen Antrag auf richterliche Überprüfung zurückgewiesen hat, der von der Wabauskang First Nation (“WFN”) hinsichtlich des Stilllegungsplans von Rubicon für das Phoenix-Goldprojekt (das “Projekt”) eingereicht wurde. Das Phoenix-Goldprojekt befindet sich in Red Lake in der kanadischen Provinz Ontario und verfügt über alle behördlichen Genehmigungen. Die Bauarbeiten des Projektes wurden nicht beeinträchtigt. Die Projektarbeiten befinden sich weiterhin im Zeitplan. Die Produktion soll wie geplant Mitte 2015 aufgenommen werden.

Rubicon begrüßt diese Entscheidung und strebt weiterhin konstruktive Gespräche mit den Vertretern der WFN an, um eine für beide Parteien vorteilhafte Vereinbarung zu erreichen.

Über Rubicon Minerals Corporation

Rubicon Minerals Corporation ist ein Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Goldlagerstätten im fortgeschrittenen Stadium spezialisiert hat. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet die verantwortungsvolle und umweltverträgliche Erschließung des Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognosen soll die potenzielle Goldförderung bis Mitte 2015 eingeleitet werden. Für das Goldprojekt Phoenix wurden bereits alle Genehmigungen zur Aufnahme des Förderbetriebs mit 1250 t/Tag erteilt. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im ertragreichen Goldgebiet Red Lake, in dem auch die hochgradige Mine Red Lake von Goldcorps liegt, über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.

RUBICON MINERALS CORPORATION

Mike Lalonde, President und CEO

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält Aussagen, die als “zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne von Abschnitt 21E des United States Securities Exchange Act von 1934 und als “zukunftsgerichtete Informationen” im Sinne der in den kanadischen Provinzen gültigen Wertpapiergesetze gelten (gemeinsam als “zukunftsgerichtete Aussagen” bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie zum Beispiel “bemüht sich”, “erwartet”, “glaubt”, “plant”, “schätzt”, “prognostiziert” und “beabsichtigt” zu erkennen, und an Aussagen darüber, dass ein Ereignis oder Ergebnis eintreten oder erzielt werden “kann”, “wird”, “würde”, “sollte”, “könnte” oder “dürfte” bzw. an ähnlichen Ausdrücken.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie stellen den aktuellen Wissensstand der Geschäftsführung dar und basieren auf Daten und Annahmen, die sie als vernünftig erachtet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen sich diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen, gehören u.a., dass die Nachfrage nach Gold und Lagerstätten von unedlen Metallen sich wie prognostiziert entwickelt, dass der Goldpreis auf einer Höhe bleibt, die für das Phoenix-Goldprojekt wirtschaftlich ist, dass die Pläne zum Betrieb und Kapital nicht durch Probleme gestört werden, wie z.B. mechanische Ausfälle, Knappheit von Ersatzteilen und Lieferungen, Arbeitnehmerunruhen, Unterbrechungen bei Transport und Versorgung oder widrige Witterungsbedingungen, dass Rubicon seinen geschätzten Zeitplan für die Entwicklung des Phoenix-Goldprojekts einhält, dass Rubicon weiterhin in der Lage sein wird, ausgebildetes Personal einzustellen und zu halten, dass die Schätzung der Erzlagerstätte, die in der neuen vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung mit Wirksamkeitsdatum vom 25. Juni 2013 (“neue PEA”) offengelegt wurde (mit Ausgabedatum 28. Februar 2014), sich realisiert und dass keine wesentlichen unerwarteten Veränderungen bei den Energie- oder Versorgungskosten oder bei den in der neuen PEA veröffentlichten Kapital- und Betriebskostenschätzungen für die Vorproduktionsphase auftreten. Rubicon kann nicht garantieren, dass Geschäftsleute mit einem guten Urteilsvermögen, die über dieselben Informationen verfügen, zu denselben Schlussfolgerungen kommen.

Die Erschließung neuer Lagerstätten erfordert erhebliche Investitionen und einen großen Zeitaufwand. Änderungen bei den Kosten oder Bauplänen können dazu führen, dass deutlich mehr Zeit und Kapital als geplant für den Bau und die Fertigstellung eines Bergbauprojekts notwendig sind. In Bezug auf das Goldprojekt Phoenix können zusätzliche Investitionen erforderlich werden.

Die neue PEA ist vorläufiger Natur, da sie Angaben zu vermuteten Mineralressourcen enthält, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es besteht keine Sicherheit, dass die neue PEA realisiert wird. Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, besitzen keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Die Schätzung von Mineralressourcen kann durch Umwelteinflüsse, Genehmigungsverfahren, Gesetze, Ansprüche, Besteuerung, sozio-politische Einflüsse, Marktbedingungen oder andere Aspekte wesentlich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in der neuen PEA angeführten vermuteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese vermuteten Ressourcen als angedeutete oder gemessene Ressourcen zu definieren.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung umfassen u.a. auch die Aussagen zur geplanten Produktion, die Mitte 2015 erreicht werden soll.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, aufgrund derer die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von allen künftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen abweichen können, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder implizit ausgedrückt werden. Zu diesen Faktoren gehören u.a.: zukünftige Preise für Gold und andere Metalle, mögliche Abweichungen in der Mineralisierung, Erzgehalt oder Abbauwerten, die tatsächlichen Ergebnisse der derzeitigen Abbautätigkeiten, die tatsächlichen Ergebnisse der Aufarbeitungstätigkeiten, Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen, Änderungen bei Projektparametern bei fortschreitender Planverfeinerung, dass Geräte oder Prozesse nicht wie vorhergesehen funktionieren, Unfälle, Arbeitnehmerauseinandersetzungen und andere Risiken der Montanindustrie, Verspätungen und andere Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb gemeinsamer Unternehmen, Timing und Erteilung behördlicher Betriebsgenehmigungen, die Fähigkeit Rubicons und anderer maßgeblicher Beteiligter, behördliche Auflagen zu erfüllen, die Verfügbarkeit von Finanzierung für die vorgesehenen Transaktionen und Programme zu angemessenen Konditionen, die Fähigkeit externer Dienstleister, Dienste zu angemessenen Konditionen und zeitgerecht zu erbringen, und Verzögerungen beim Abschluss der Erschließungs- oder Bautätigkeit. Zu den weiteren Faktoren, infolge derer die tatsächlichen Ergebnisse abweichen können, zählen u.a. Marktpreise, Explorationsergebnisse, die Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Bedingungen, die Verweigerung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten, die bei einer eventuell notwendigen Sanierung anfallen können, die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Faktoren.

Beachten Sie bitte, dass bestimmte, in dieser Pressemitteilung angegebene Informationen ihrer Natur nach vorläufig sind. Es gibt keine Gewissheit, dass eine potenzielle Grube realisiert wird. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie beruht, birgt zusätzliche potenzielle Risiken, wie z.B. die Einbindung von abgeleiteten Ressourcen, die aus geologischer Sicht als zu spekulativ gelten, um wirtschaftlich gesehen als Mineralreserven eingestuft werden zu können. Unter Umständen erfordern die Auslegung der Grube und die bergbaulichen Pläne, Metallurgie-Flussdiagramme und Konstruktionen der Verarbeitungsanlagen zusätzliche Detailarbeiten, damit zufriedenstellende Betriebsbedingungen gewährleistet werden.

Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist Rubicon nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren – weder infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen noch aus anderen Gründen. Es besteht keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen vorausgesetzten abweichen können. Die Leser werden folglich dazu aufgefordert, zukunftsgerichtete Aussagen mit Vorsicht zu behandeln.

Kontaktinformation:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Leiter für Investorbeziehungen
+1 (866) 365-4706
ir@rubiconminerals.com

=== Beschwerdekammer in Ontario weist Antrag der Wabauskang First Nation hinsichtlich des Stilllegungsplans von Rubicon zurück (Bild) ===

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