Kosten für alle sinnvollen medizinischen Leistungen, welche über das Wirtschaftlichkeitsangebot der gesetzlichen Krankenkasse hinaus gehen, werden nicht übernommen.
Der Zusammenhang zwischen Gesundheit und Wohlstand ist unumstritten. Je gesünder wir uns fühlen, desto leistungsfähiger sind wir. Das gilt sowohl für die körperliche als auch für die mentale Gesundheit. Jeder Mensch entwickelt seine individuelle Vorstellung von Gesundheit und Wohlstand.
Prävention und Gesundheit
Die Schulmedizin bietet eine Vielzahl von Diagnostik, Therapie oder Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich zur schulmedizinischen Behandlung sollten die innovativen Möglichkeiten der Komplementärmedizin eingeschlossen werden. Behandlungsmethoden der Komplementärmedizin einzuschließen, sind für viele Patienten eine wichtige Ergänzung zur Schulmedizin (Ganzheitsmedizin), insbesondere auf dem Gebiet der Bioinformation, der Ernährungsmedizin oder der fortgeschrittenen Lasertherapie. Im Gegensatz zur Alternativmedizin unterscheidet sich die Komplementärmedizin in einem wichtigen Punkt: Verfahren der Komplementärmedizin ergänzen die Therapien der Schulmedizin, während die Verfahren der Alternativmedizin diese ersetzen sollen.
Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Damit werden die Kosten für alle sinnvollen medizinischen Leistungen, welche über dieses Wirtschaftlichkeitsangebot hinaus gehen, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Begründung: Es handelt sich um Wunschleistungen des Patienten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Man bezeichnet diese Leistungen auch als individuelle Gesundheitsleistungen. Der Gesetzgeber hat diese Leistungen in der so genannten IGel-Liste zusammengestellt.
Von der Basisvorsorge zur Privatvorsorge
Als gesetzlich Krankenversicherter kann man den Basisschutz seiner Kasse mit privaten Zusatzversicherungen deutlich verbessern. Der Leistungsumfang einer privaten Absicherung kann individuell gestaltet werden.
Arzneizuzahlungen
Vorsorgeuntersuchungen
Heilpraktiker / Naturheilverfahren / Akupunktur
Zahnversicherungen
Sehhilfen
Krankenhauszusatzversicherungen
Krankentagegeld
Pflegetagegeld
Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.
Änderungen bei gesetzlichen Krankenkassen ab 2015
In Zukunft werden Leistungen und Service als Entscheidungskriterium für viele Versicherte von enormer Bedeutung. Ein einheitlicher Standard von Leistungen ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, allerdings werden finanziell starke Kassen sich durch Zusatzleistungen besser am Markt positionieren. Eine wichtige Rolle spielt bei der Wahl der passenden Kasse in Zukunft der Leistungsanspruch des Versicherten und die Höhe des Zusatzbeitrages. Hier sollte man genau prüfen, gegebenenfalls sollte man die Kasse wechseln. Ein Hindernis für viele wechselbereite Versicherte könnte in der Unübersichtlichkeit des Gesamtangebotes liegen. Hier kann eine unabhängige Beratung Abhilfe schaffen.
Bereits heute gibt es gesetzliche Krankenversicherungen, die einen Beitragszuschuss für private Zusatzversicherung von bis zu 160 EUR p.a. gewähren. Mit diesem Beitragszuschuss könnten Sie Ihren Basisschutz erheblich verbessern.
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HJM Finanz- und Versicherungsmakler
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Seit 1988 ist HJM Finanz- und Versicherungsmakler aus Kerpen der Interessenvertreter seiner Kunden. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich Vorsorgeberatung, Gesundheitsvorsorge einschließlich Zahntarife.
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