Das Markenzeichen der Bestatter garantiert, dass man es im Bestattungshaus mit qualifiziertem Personal zu tun hat
Wer beruflich in engen Kontakt mit Menschen kommt und seine Dienstleistung anbietet bzw. im Fokus seines Berufes das Wohl des Menschen hat, weiß um klare Zugangsvoraussetzungen zu solchen Berufen: Hier ist immer eine besondere Sorgfalt bei Auswahl und den grundlegenden Qualifikationen der Bewerber an den Tag zu legen ist, denn es geht um Menschen, für die man täglich Verantwortung zu tragen hat. Keine Tätigkeit als Pfleger bzw. Krankenschwester ohne eine fundierte Ausbildung. Keine Lehrtätigkeit an einer Schule ohne ein solides Studium und staatlich anerkannte Studienabschlüsse. Selbst der Erwerb einer Taxi-Lizenz setzt Orts- und Sprachkenntnisse in der Prüfung selbstverständlich voraus.
Zugangsvoraussetzungen zum Bestatterberuf sind unabdingbar
Weil dies gängige Praxis ist, müsste man annehmen, dass im Bereich der Bestattung Verstorbener, also einem hochsensiblen ethischen, rituellen und für die Trauernden existenziellen Thema selbstverständlich besondere Qualifikationen vorliegen müssen bzw. eine Berufsausbildung zum Bestatter Grundvoraussetzung ist. Seit 2003 gibt es den verbindlichen und mit Lehrplänen hinterlegten Handwerksberuf der Bestattungsfachkraft, sowie darauf aufbauend des Bestattermeisters bzw. der Bestattermeisterin. Dennoch können aber auch beruflich ungeeignete Personen den Titel Bestatter führen und durch ihren Marktauftritt Menschen verunsichern und schweren emotionalen und fachlichen Schaden anrichten. Dass dies so nicht sein kann, sagt der gesunde Menschenverstand. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts dimap gaben erst jüngst 75 % der Deutschen ab 18 Jahren an, dass eine klare Berufsausbildung Grundvoraussetzung sein sollte, um den Bestatterberuf ausüben zu dürfen. Dies wird in mobilen Zeiten auch mit Todesfällen durch weltweit ansteckende Krankheiten elementar, zumal wenn es neben dem Infektionsschutz auch um rechtliche Rahmenbedingungen der Bestattung geht.
Das Markenzeichen sichert Qualifikation zu und stellt sie unter Beweis
Bereits jetzt gibt es klare Zugangsvoraussetzungen, um das sogenannte “Markenzeichen der Bestatter” führen zu können. Das Markenzeichen wird vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. an Betriebe vergeben, die hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Markenzeichenbestatter haben eine Ausbildung im Bestattungsgewerbe erfolgreich abgeschlossen, sind zuverlässig, arbeiten nach DIN EN 15017 und DIN EN ISO 9001 und verfügen über eine angemessene Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das erweist sich für Menschen, die im Bereich der Bestattung, des Todes und der Trauer wenig Erfahrung bei der Beauftragung solcher sehr persönlichen Dienstleistungen haben, als ausgesprochen hilfreich und positiv. Eine klare und transparente Durchführung der Bestattungsdienstleistungen wird durch die hohe berufliche Professionalität der betreffenden Bestatter gesichert.
Die Einhaltung der festgeschriebenen Standards wird durch unabhängige Prüfer des TÜV Rheinland und regelmäßige interne Kontrollen überwacht und gewährleistet.
Skandale beweisen – Standards sind unausweichlich
Wenn von Skandalen rund um die Bestattung von Menschen zu hören ist, stellt sich in fast allen Fällen heraus, dass nicht nur elementare Grundkenntnisse bei den entsprechenden Personen gefehlt haben, die sich leichtfertig Bestatter nannten, vielmehr auch unkoordiniert und unstrukturiert, verbunden mit fatalem Halbwissen agiert wurde. Dies kann für trauernde Angehörige eine schmerzliche und traumatische Erfahrung bedeuten, besonders weil sie keine langen Zeiträume zur Überlegung haben, welchen Bestatter sie beauftragen wollen und es dadurch schwer wird, einen qualifizierten Bestatter von einem nicht qualifizierten Anbieter zu unterscheiden. Gerade auf die Seriosität kommt es aber an. Rechtsanwältin Antje Bisping weiß als Qualitätsmanagementbeauftragte für das Markenzeichen im BDB sowie Sachverständige im Bestattungsgewerbe aus der täglichen Arbeit um das hohe Gute des Vertrauens und der Verlässlichkeit: “Wer das Markenzeichen hat, erfüllt strenge Kriterien und beschäftigt in seinem Bestattungsunternehmen beruflich versierte und qualifizierte Fachkräfte. Markenzeichenbetriebe decken alle Bereiche der Bestattung qualifiziert ab, haben eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung und sind technisch auf höchstem Stand.”
Der Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter, Stephan Neuser, setzt sich in seiner täglichen verbandspolitischen Arbeit zusammen mit den Vorsitzenden der Landesverbände und Landesinnungen der Bestatter ebenfalls intensiv für eine eindeutige und klare Verortung der Bestatter im Deutschen Handwerk ein und sucht auf vielfältigen politischen Ebenen Zugangsvoraussetzungen und Mindeststandards zu implementieren. Das Markenzeichen “vom Handwerk geprüfter Bestatter” ist ihm dabei eine große Hilfe und aus seiner Sicht richtungsweisend für die Zukunft: “Es kann nicht sein, dass in allen Bereichen dieser Gesellschaft zu Recht Qualifikation im Beruf gefordert werden, ferner Kontrollen beispielsweise in der Gastronomie durch Gesundheitsämter absolut üblich sind und im Bereich der Bestattung, wo es um den Schutz der Würde verstorbener Menschen geht, keine Regelungen getroffen sind.”
Das Markenzeichen der Bestatter ist übrigens vielen Deutschen visuell bekannt: Ein Sarg, der vor drei Kirchenfenstern steht und im Schriftzug auf die Prüfung durch das Handwerk verweist. Das daneben stehende Prüfsiegel des TÜV Rheinland dokumentiert die unabhängige Kontrolle. Weitere Informationen findet man auf www.bestatter.de/markenzeichen
1948 gründeten die deutschen Bestatter den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., der heute aus 16 Landesverbänden und -innungen der Bundesländer besteht. Aus einem kleinen Berufsverband haben sich bis heute mehrere Organisationen entwickelt, die ihren Mitgliedern, den Trauernden und Bestattungsvorsorgenden eine große Bandbreite von Serviceleistungen anbieten.
Dem BDB ist es gelungen, die Berufsausbildung von der Bestattungsfachkraft über den Bestattermeister bis hin zu fachspezifischen Zusatzqualifikationen zu professionalisieren und qualitativ auf ein hohes Niveau zu heben. Der BDB setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Bestatter in Politik, Rechtsprechung und Verwaltung Gehör finden. Mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG können Menschen zwei verschiedene Vorsorgemodelle zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten wählen: die Sterbegeldversicherung oder die Eröffnung eines Treuhandkontos. Mit dem Markenzeichen zertifiziert der BDB Bestatter, die ihr garantiertes Qualitätsversprechen auch dokumentieren können und hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Auf europäischer und internationaler Ebene ist der BDB in der europäischen Bestattervereinigung EFFS und der FIAT-IFTA als Weltorganisation für alle Interessen und Belange der Bestatter auf globaler Ebene aktiv. Der BDB – Maßstab für die Bestattungsbranche in Deutschland!
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