Koalitionspläne übersehen neutrale Vermittlerrolle der Makler und Geldwäsche-Problem
Immobilienmakler sollen nach dem Willen der großen Koalition künftig nur noch dann von Mietern bezahlt werden, wenn diese den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Beauftragt der Vermieter einen Makler, so soll er ihn künftig auch allein bezahlen. Dieses Bestellerprinzip wird jedoch der „tatsächlich vorherrschenden Situation nicht gerecht“, schreibt Markus Nohn von der Frankfurter ImmoConcept GmbH (http://www.immoconcept.eu) in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Privates Eigentum“. Der Plan berge Risiken und Nachteile für Mieter wie für Vermieter.
Makler sind demnach nicht nur „neutrale Vermittler von Verträgen“, sondern tragen „als Interessenvermittler dazu bei, dass viele Auseinandersetzungen gütlich geregelt werden“. Sollte der Plan der großen Koalition umgesetzt werden, sei der Makler nur seinem jeweiligen Auftraggeber verpflichtet, er habe damit nicht mehr die Vermittlerfunktion. „Eine Ausgewogenheit der Interessen würde nicht mehr stattfinden“, so Nohn in seinem Beitrag.
Für Vermieter stelle sich die Frage, ob sie eine Vermietung selbst durchführen können. Dies setze unter anderem Zeitaufwand für Besichtigungen, Kenntnisse des Immobilienmarktes, permanente Erreichbarkeit sowie Kenntnisse von Vertragsrecht und Vermarktung voraus. Beauftrage ein Vermieter daher einen Makler, werde die Maklercourtage in aller Regel in die Miete „eingepreist“. Dadurch erhöhe sich kalkulatorisch die Miete, „dies entwickelt sich dann sehr schnell zum Nachteil für den Mieter“.
Darüber hinaus leisteten Makler aktuell durch ihre Pflicht zur sorgfältigen Identifizierung der Vertragspartner einen wichtigen Teil zur Prävention von Geldwäsche. Diese Pflicht betreffe aber nur den Immobilienmakler, nicht den Eigentümer und Vermieter. Vermittlungen ohne Makler erhöhen demnach das Risiko von Geldwäsche auf dem Immobilienmarkt.
Insgesamt resultiere der Plan der Koalition aus falschen Darstellungen. Wichtiger wäre es gewesen für ausreichend qualifizierte Makler zu sorgen, damit nicht „unqualifizierte Personen einen Beruf ausüben, bei dem mit dem meist größten wirtschaftlichen Gut eines Menschen, der Immobilen umgegangen wird“. Ein Qualitätsnachweis bei der Maklerzulassung sei jedoch vom Gesetzgeber versäumt worden. Bildquelle:
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