Gerade nach der Finanzkrise suchen Anleger sichere Formen der Geldanlage. Als sichere Form der Kapitalanlage gelten regelmäßig Immobilien.
Dies machen sich nicht selten auch dubiose Anbieter zunutze und offerieren minderwertige Immobilien als vermeintlich sichere und ertragreiche Geldanlage, auch zum Zwecke der Altersvorsorge, an. Sie propagieren, dass Sachwerte den Geldwerten in jedem Falle vorzuziehen seien und verweisen dabei auf die Folgen der Finanzkrise, durch welche viele Anleger Geld mit Wertpapieren verloren haben. Mit einer Immobilie sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Dies berichten Opfer solcher Anbieter regelmäßig und in letzter Zeit auch vermehrt, wenn sie sich anwaltlich bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht häufig Schrottimmobilienopfer vertritt, beraten lassen.
Geschädigte berichten auch häufig davon, dass ihnen Vermittler auch gleichzeitig eine Finanzierung vermittelten und äußerten, sie hätten schon eine Bank an der Hand, welche den Kauf der Wohnung bereit sei zu finanzieren. Nicht selten begleiten die Vermittler auch die Käufer zur Unterschrift in der Bank sowie zu dem Notartermin, der nicht selten in einer Art Massenbeurkundung endet. Beliebt ist auch, dem Käufer eine Provision für den eigenen Wohnungskauf anzubieten.
Mit der Zeit stellt sich häufig sehr schnell Ernüchterung ein. Unterfinanzierte Eigentümergemeinschaften, erheblicher Sanierungsbedarf und Reparaturstau, unzufriedene Mieter oder leerstehende Wohnungen lassen den Traum von der sicheren Kapitalanlage und Altersvorsorge platzen. Es wird dann deutlich, dass Versprechungen sich als unwahr erweisen. Sehr oft kommt im Zuge einer Begutachtung der Wohnung zutage gefördert, dass die Wohnung um mehr als das Doppelte des tatsächlichen Wertes verkauft worden ist und daher viel weniger wert ist als gedacht.
Die Betroffenen stehen dann vor einem finanziellen Scherbenhaufen und sind ratlos, was Sie tun können. Gänzlich schutzlos sind sie nicht. Es bestehen verschiedene rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen Verkäufer, Vermittler, Berater und Banken, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
So kann beispielsweise der Kaufvertrag wegen überlanger Bindungsfristen bei getrennter Beurkundung von Angebot und Annahme unwirksam sein. Auf diese Weise kann vergleichsweise einfach der Kauf rückabgewickelt werden. Zudem kommt eine Rückabwicklung häufig auch bei einer sittenwidrigen Überteuerung der Immobilie in Betracht.
Weiterhin bestehen vielfach Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen einer nicht anleger- oder anlagegerechten Beratung, insbesondere wenn diese dem Käufer wesentliche Informationen vorenthalten haben. Im Einzelfall kommt auch eine Inanspruchnahme der finanzierenden Bank in Betracht, wenn diese sehr eng mit dem Vertrieb der Immobilien zusammenarbeitet.
Ob und gegen wen ggf. Ansprüche geltend gemacht werden können, ist vom Einzelfall abhängig und bedarf der sorgfältigen Prüfung. Daher sollten sich Betroffene nicht scheuen, einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem über die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall aufklären lassen.
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Ka-pitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bank-kunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Ur-teile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.
Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Be-endigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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