Essen, 26. Juli 2017****Jeder Unternehmer kennt den Begriff “geringwertige Wirtschaftsgüter” (GWG). Anschaffungen von Anlagevermögen bis zu einem Nettokaufpreis von 410,00 EUR können danach im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Wert uralt ist und sich nicht an die aktuelle Preisentwicklung angepasst hat.
“Die Wirtschaft hat sehr häufig Vorstöße unternommen um die Regierung zu bewegen, diesen Betrag zu verändern. Jetzt hat am 2. Juni 2017 der Bundesrat in Verbindung mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen die Erhöhung der Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter von 410,00 EUR auf 800,00 EUR erhöht. Was die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit dem oben bezeichneten Gesetz namentlich zu tun haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Wichtig ist nur, dass der Betrag tatsächlich erhöht wird”, führt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weiter aus.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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