Betriebliche Altersvorsorge ohne Garantie – Wie funktioniert das?

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Die betriebliche Altersvorsorge bot bisher wenig rentable Anlagen mit hohen Beitragsgarantien. Seit 2022 kann die Anlage in der Betriebsrente deutlich rentabler gestaltet werden. Wie das geht, erklärt bAV-Fachberater Matthias Kokot.

Betriebliche Altersvorsorge ohne Garantie - Wie funktioniert das?
(Bildquelle: Stock-Fotografie-ID:97643960)

Hohe Beitragsgarantien in der bAV kosten Rendite
Um verstehen zu können, wie stark Garantien die Renditechancen der Betriebsrente einschränken, ist es notwendig die Funktionsweise der Garantieerzeugung bei bAV-Produktlösungen zu betrachten. Moderne fondsbasierte Direktversicherungen oder fondsbasierte Rückdeckungsversicherungen von Unterstützungskassen, boten bis zum Ende des Jahres 2021 ausnahmslos den vollständigen Beitragserhalt zum Zeitpunkt des Renteneintritts, eine 100 prozentige Garantiezusage also. Um solche Garantien finanzieren zu können, nutzten Lebensversicherer meist dynamische Garantiesicherungskonzepte (dynamische 2-Topf-Hybride oder dynamische 3-Topf-Hybride mit Wertsicherungsfonds). Bei beiden Formen wurden die investierten Beiträge zunächst einmal dafür verwendet fortlaufend den benötigten Garantiebarwert abzusichern. Dies wurde erreicht indem der Versicherungsbeitrag nach Abzug anfallender Kosten in die risikoarme Anlage des Lebensversicherers (das Sicherungsvermögen oder in die Kombination aus dem Sicherungsvermögen und einem gem. Garantiefonds) investiert wurde. Nur der verbleibende Anteil des Beitrages landete in der Fondsanlage oder ETF-Anlage. Die tatsächlichen Investitionsquoten, die sich aus einer solchen dynamischen Anlagenverteilung ergaben, waren nur schwer zu prognostizieren und wurden maßgeblich durch die Vertragslaufzeit, die anfallenden Produktkosten und die Wertentwicklung der Anlagen, in die investiert wurde, beeinflusst. Am Beispiel einer fondsbasierten Direktversicherung eines bAV Marktführers, lässt sich die Anlagensteuerung einer 100 prozentigen Garantie modellhaft darstellen. Ausgehend von einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren, einem monatlichen Beitrag in Höhe von 100 EUR und einer jährlichen Bruttowertentwicklung der Fondsanlage von 6 Prozent, konnte anfänglich ein Beitragsanteil von ca. 17 Prozent in die renditebringende freie Fondsanlage eingebracht werden. Damit nahmen bereits zum Vertragsstart ca. 83 Prozent des bAV Sparbeitrages nicht an der Wertentwicklung der Fondsanlage teil. Arbeitnehmer, die chancenorientiert in Fonds und ETFs investieren wollten, fanden in der bAV daher keine zufriedenstellende Lösung.

Die neuen bAV-Garantien ab 2022
Die deutliche Absenkung der Höchstrechnungszinses von 0,90 Prozent auf 0,25 Prozent im Jahr 2022 und die daraus resultierende Garantiezinssenkung der Lebensversicherer veränderte die bAV-Produktwelt grundlegend. Ab dem 01.01.2022 war es für die meisten bAV-Anbieter nämlich kalkulatorisch nicht mehr möglich die bisher angebotene Beitragsgarantie von 100 Prozent zu halten. Als Reaktion auf diese Zinsentwicklung werden seitdem in der Direktversicherung und der rückgedeckten Unterstützungskasse 90, 80 oder nur 60 Prozent der eingezahlten Beiträge als Garantiekapital bei Rentenbeginn zugesagt. Da ein vollständiger Garantieverzicht in der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund arbeitsrechtlicher Regelungen des BetrAVG für normale Angestellte grundsätzlich nicht zulässig ist, bieten abgesenkte bAV-Garantien deutlich höhere Chancen auf eine ertragreiche Versorgung, erklärt Kokot. Bei einer Beitragsgarantie von 80 Prozent kann das anfängliche Investment in Fonds von 17 Prozent (siehe Beispiel oben) auf 41 Prozent gesteigert werden. Bei einer weiteren Absenkung der Garantie auf 60 Prozent steigt der Investmentanteil sogar auf 63 Prozent an. Damit bietet die betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmern erstmalig einen echten Zugang zu Kapitalmarktrenditen.

Betriebliche Altersversorgung ohne Garantie für Organpersonen
Personengruppen, wie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (GGF) oder AG-Vorstände, die aufgrund Ihrer besonderen arbeitsrechtlichen Stellung als Unternehmer gelten und dadurch nicht unter die Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen, genießen bei der Ausfinanzierung ihrer betrieblichen Versorgungszusagen deutlich mehr Gestaltungsfreiheit. Das bedeutet beispielsweise, dass sie unter bestimmten Gegebenheiten die Höhe der garantierten Leistung einer Direktversicherung frei wählen können oder sogar ganz darauf verzichten können. Dabei können je nach Anlagephilosophie aktive Fonds und ETFs als Anlage verwendet werden. So profitieren Anleger von den steuerlichen Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge und partizipieren gleichzeitig vollständig an der Wertentwicklung der gewählten Anlagen. Eine Form der chancenorientierten betrieblichen Altersversorgung, die zunehmend mehr nachgefragt wird. Solche individuellen Gestaltungen sollten allerdings nur bewusst gewählt und umfassend dokumentiert werden, erklärt Kokot.

Auswirkung von Produktkosten auf bAV Renditen
Unabhängig davon wie hoch das Garantieniveau in der bAV vereinbart wird, sind grundsätzlich auch die negativen Auswirkungen von Produktkosten auf die bAV Anlagerendite zu beachten. Hier hilft häufig die Einrichtung sogenannter Kollektivverträge um Produktkosten einzusparen. Besonders bei betrieblichen Versorgungen, die höhere laufende Einzahlungen vorsehen, lohnt der Vergleich mit sog. Nettotarifen. Diese enthalten keine inkludierten Abschlusskosten für einmalige und laufende Provisionen sind daher deutlich kostengünstiger als markübliche Provisionstarife. Nettotarife werden von Beratern und Vermittlern angeboten, die Ihre Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen transparent gegen ein kalkuliertes Honorar anbieten.

Fachexpertise für betriebliche Altersvorsorge mit reduzierten Garantien
Die Zeiten hoher Garantiezinsen sind ebenso vorbei wie die Zeiten 100-iger bAV-Garantien. Die Absenkung von Garantien macht betriebliche Altersvorsorge attraktiver, da sich dadurch die Chancen auf höhere Versorgungsleistungen ergeben. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird und funktionierende Anlagenkonzepte genutzt werden. Kostengünstige ETFs sind dazu gut geeignet. Arbeitgeber sollten darauf achten, was und in welchem Umfang zugesagt wird. Schließlich stehen sie für die arbeitsrechtlich zugesagten Versorgungsleistungen ein.

Kokot Finanzplanung fungiert seit 2004 als Beratungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersvorsorge. Basierend auf langjähriger Markterfahrung und einem Expertennetzwerk aus bAV-Fachberatern, Steuerberatern und Fachanwälten, werden Prüfungen, Neuordnungen und Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorgezusagen angeboten.

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Zur Goldbrede 1
59269 Beckum
Tel: (02521) 90090-32
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Web: www.kokot-finanzplanung.de

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