Betriebliche Unfallversicherung: Digitaler Lohnnachweis wird Pflicht

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter

Lohnabrechner benötigen dringend Zugangsdaten der Unternehmen

Betriebliche Unfallversicherung: Digitaler Lohnnachweis wird Pflicht

(Mynewsdesk) Nürnberg, 07. Dezember 2016: Wenn Unternehmen in diesen Tagen ein Schreiben ihrer Berufsgenossenschaft auf den Tisch bekommen, handelt es sich wahrscheinlich um die Zugangsdaten, die für das neue digitale Lohnnachweisverfahren der betrieblichen Unfallversicherung benötigt werden. Betriebe, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen von einem Dienstleister wie beispielsweise dem Steuerberater erledigen lassen, müssen diesem die Informationen bis spätestens zum Jahreswechsel zusenden.

Hintergrund: Mit dem Jahreswechsel wird parallel zum bisherigen Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung der digitale Lohnnachweis eingeführt. Für die Teilnahme am neuen Verfahren ist ein Stammdatenabruf von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) notwendig und auch verpflichtend durchzuführen. Den Abruf, der ab jetzt möglich ist, muss das Lohnbüro bzw. der Lohndienstleister aktiv anstoßen. Der automatisierte Abruf stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
Informationen unbedingt an Lohndienstleister weitergebenFür diesen Stammdatenabruf werden drei Informationen benötigt: die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNRUV), die Mitgliedsnummer des Unternehmens und seine (neu eingeführte) PIN. Diese Zugangsdaten sind Gegenstand der Benachrichtigungsschreiben der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften, die diese derzeit an ihre Mitglieder versenden. Ist ein Unternehmen bei mehreren Unfallversicherungsträgern pflichtversichert, erhält es auch mehrere Schreiben mit verschiedenen Zugangsdaten. Wichtig ist, dass alle diese Informationen die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung betraute Stelle im oder außerhalb des Unternehmens erreichen.

Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 muss bereits bis zum 16. Februar 2017 auf dem neuen digitalen Weg übermittelt werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ausdrücklich hin.

Der Transfer lässt sich in der Regel direkt aus dem für die Lohnabrechnung genutzten Programm heraus anstoßen – im Fall der DATEV-Lohnprogramme ist die Erfassung der neuen PIN beispielsweise mit den Jahreswechsel-Versionen möglich, die voraussichtlich Ende Dezember 2016 bereitstehen. Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 ist übergangsweise parallel zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren einzureichen.

Hinweis: Steuerberatungskanzleien, die für ihre Mandanten die Lohn- und Gehaltsabrechnung erledigen, sollten die Zugangsdaten aktiv anfordern. Ein Musteranschreiben dafür stellt DATEV unter http://go.datev.de/8sv3y bereit.

Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter: https://www.datev.de/web/de/m/presse/archiv-pressemeldungen/

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/p1dtxi

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/betriebliche-unfallversicherung-digitaler-lohnnachweis-wird-pflicht-28159

=== DATEV eG – Software und IT Dienstleistungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte … (Bild) ===

Shortlink:
http://shortpr.com/x79jj5

Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/datev-eg-software-und-it-dienstleistungen-fuer-steuerberater-wirtschaftspruefer-rechtsanwaelte-46917

Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit rund 40.500 Mitgliedern, mehr als 6.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 881 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2015) zählt die DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen Platz 4 im Ranking der deutschen Softwarehäuser (Quelle: Statista). Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Kanzleiorganisation, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Dienstleistungen sowie Weiterbildung und Consulting. Mit ihren Lösungen verbessert die 1966 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg gemeinsam mit ihren Mitgliedern die betriebswirtschaftlichen Prozesse von 2,5 Millionen Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Institutionen.

Firmenkontakt
DATEV eG
Benedikt Leder
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
+49 (911) 319-51221
benedikt.leder@datev.de
http://www.themenportal.de/wirtschaft/betriebliche-unfallversicherung-digitaler-lohnnachweis-wird-pflicht-28159

Pressekontakt
DATEV eG
Benedikt Leder
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
+49 (911) 319-51221
benedikt.leder@datev.de
http://www.datev.de/web/de/m/presse/

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: