Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei CAT Lünen sollen bis zu 160 Arbeitsplätze wegfallen, notfalls mit betriebsbedingten Kündigungen, das berichtet die Rote Fahne News in einem Artikel vom 31.05.2017. Was für die Arbeitnehmer von CAT jetzt wichtig sein könnte, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
1. Sie haben die betriebsbedingte Kündigung erhalten und sind sich unsicher, ob Sie klagen sollten?
Achten Sie auf die Frist für die Kündigungsschutzklage! Nach Zugang des Kündigungsschreibens haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Auf meiner Website kuendigungen-anwalt.de finden Sie Rechenbeispiele, informieren Sie sich, wann die 3-Wochen-Frist beginnt und endet.
Überlegen Sie sich, ob sich ein Anwalt lohnt! Auf kuendigungen-anwalt.de zeige ich Prozess- und Anwaltskosten, berechnet anhand von unterschiedlichen Bruttoeikommen. Anmerkung hierzu: Anwälte arbeiten bei Kündigungsschutzklagen fast immer zu den gesetzlichen Gebühren; ob der Rechtsanwalt gleichzeitig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, spielt für die Kosten keine Rolle.
Viele betriebsbedingte Kündigungen verstoßen gegen geltendes Arbeitsrecht, oft hat der Arbeitgeber Fehler gemacht bei der Sozialauswahl, oder ihm einen anderen Arbeitsplatz verwehrt im Unternehmen. Die allermeisten Kündigungsschutzklagen lohnen sich: Entweder der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, oder der Arbeitnehmer klagt sich erfolgreich zurück auf seinen Arbeitsplatz.
2. Sie haben ohne Beistand bereits Klage eingereicht beim Arbeitsgericht?
Wenn Sie die Klage fristgerecht eingereicht haben, haben Sie den wichtigsten Schritt bereits getan! In einer Verhandlung um eine Abfindung sollten Sie sich am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Die meisten Arbeitgeber schicken erfahrene Personaler zu den Arbeitsgerichts-Terminen, oder beauftragen spezialisierte Fachanwaltskanzleien. Diesen Experten sollten Sie etwas entgegen setzten: Ein erfahrener Kündigungsschutz-Experte verhandelt fast immer deutlich bessere Abfindungen, als Arbeitnehmer, die allein klagen.
3. CAT Lünen bietet Ihnen eine Abfindung an im Rahmen eines Sozialplans: Sollten Sie die Abfindung annehmen und auf die Kündigungsschutzklage verzichten?
In den meisten Fällen: ein klares Nein! Arbeitgeber bieten in Sozialplänen meistens nur Minimalbeträge an; vor Gericht zahlen sie fast immer deutlich höhere Summen, nämlich wenn ihnen klar wird, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie den Prozess verlieren. Dabei ist der Druck auf den Arbeitgeber umso größer, je länger das Verfahren andauert: Je länger die Kündigung zurückliegt, desto mehr Lohn und Versicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber nachzahlen, wenn er den Arbeitnehmer wiedereinstellen muss. Auch hierzu finden Sie viele Infos auf kuendigungen-anwalt.de.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck führt Kündigungsschutzklagen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Rufen Sie ihn an und besprechen Sie die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Höhe der Abfindung, die in Ihrem Fall realistisch ist. Die erste telefonische Einschätzung ist kostenfrei.
Über 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de