Betriebsbedingte Kündigungen bei European Homecare (EHC) in Meßstetten

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Ein Bericht von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Betriebsbedingte Kündigungen bei European Homecare (EHC) in Meßstetten
Arbeitsrecht

European Homecare, der Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft, kündigt ihren 250 Mitarbeitern in Meßstetten bis Jahresende, 50 Arbeitnehmer erhalten die Kündigung zum Ende September. Das berichtet der Zollern-Alb-Kurier am 02.09.2017. Der Grund: betriebsbedingt, man löst die Unterkunft zum Jahresende auf, die Mitarbeiter werden am Standort nicht mehr gebraucht. Jeder Arbeitnehmer sollte wissen: Der Arbeitgeber muss die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes einhalten, falls nicht, haben gekündigte Arbeitnehmer oft gute Chancen auf eine Abfindung.

Die Mitarbeiter von EHC in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Meßstetten sollten folgendes beachten:

Lassen Sie Ihren Kündigungsschutz prüfen von einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht! Finden Sie heraus, ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben. Vielleicht hat die EHC bei der Kündigung Formfehler gemacht, oder Ihnen wird zu Unrecht zum Ende September gekündigt, wenn man Sie eigentlich behalten muss, zumindest bis zum Jahresende. Vielleicht kann man Sie an einem anderen Standort einsetzen? Wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, etwa wegen Schwangerschaft oder einer Schwerbehinderung, steigen Ihre Chancen auf eine Abfindung.

Verlieren Sie keine Zeit! Nach einer Kündigung sollte man einen Anwalt gleich anrufen, am besten am selben Tag oder spätestens am darauf folgenden Tag, denn nach einer Kündigung laufen Fristen. Diese Fristen müssen Sie einhalten, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen und eine hohe Abfindung erreichen wollen. Rufen Sie einen Experten im Arbeitsrecht am besten noch heute an!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es oft, dass Arbeitgeber bei Betriebsschließungen und Umsatzrückgang sehr schnell dabei sind, betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, und dass sie dabei häufig rechtliche Vorgaben verletzen. Haben Sie die Kündigung bereits erhalten? Rufen Sie mich gern an unter 030-4000 4999, kostenlos und unverbindlich bewerte ich Ihre Kündigung und nenne Ihnen die Chancen, die ich in Ihrem Fall sehe für eine Abfindung oder eine Kündigungsschutzklage.

Mehr als 18 Jahre Erfahrung als Anwalt im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
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