Konfliktpotenziale im Unternehmen und bei Veränderungsprozessen erkennen / TÜV Rheinland: Schweigepflicht der Psychologen garantiert Vertraulichkeit
Köln, 31. Januar 2019. Psychische Erkrankungen belasten nicht nur die Betroffenen, sondern unmittelbar auch Unternehmen durch steigende Fallzahlen und lange Ausfallzeiten der betroffenen Mitarbeiter: Nach Angaben des Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse führten psychische Erkrankungen im Jahr 2017 mit mehr als 40 Tagen zu den längsten Ausfallzeiten von Beschäftigten.
Bereits bei ersten Anzeichen einer psychischen Belastung ist es für die Betroffenen oft hilfreich, mit einer neutralen Person über ihre Probleme sprechen zu können. Mit einer betriebspsychologischen Beratung geben mittelständische Unternehmen, Konzerne und Organisationen ihren Beschäftigten dazu Gelegenheit. “Eine betriebspsychologische Beratung bietet in ein oder zwei Terminen die Möglichkeit, Probleme gezielt anzusprechen und zu reflektieren. Ratsuchenden geben unsere Psychologinnen und Psychologen konkrete Tipps, wie sie mit einer belastenden Situation umgehen können”, erläutert Iris Dohmen, die als Psychologin bei TÜV Rheinland Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen zu betriebspsychologischen Fragestellungen berät. Wichtig: “Alle Inhalte sind streng vertraulich, denn unsere Psychologen unterliegen der gleichen Schweigepflicht wie beispielsweise Ärzte.”
Schnelle Hilfe bei konkreten Problemen
Eine betriebspsychologische Beratung steht allen Mitarbeitern offen. Termine können die Ratsuchenden selbst zeitnah vereinbaren. Dazu sind die Kontaktdaten des betreuenden Psychologen im Intranet des Unternehmens verfügbar oder durch eine persönliche Vorstellung bei einer Betriebsversammlung bekannt. Häufige Beratungsthemen sind Konfliktsituationen, Erschöpfung, Stress oder Work-Life-Balance.
Bei Führungskräften stehen auch Fragen der Teamführung und Teamentwicklung im Mittelpunkt. Fragebögen zu gesundheitsförderlichen oder risikobehafteten Verhaltensweisen im Arbeitsleben helfen, die eigene Situation zu reflektieren und Lösungen zu finden. Ebenso nützlich sind Merkkarten, beispielsweise mit Feedback-Regeln. “Die Beratung verfolgt keinen therapeutischen Ansatz. Stellen unsere Psychologen fest, dass eine Therapie zur Lösung des Problems sinnvoll ist, geben sie den Ratsuchenden eine entsprechende Empfehlung und weisen auf passende Hilfsangebote hin”, so Dohmen.
Unternehmen und Organisationen erhalten in anonymisierten Berichten eine Rückmeldung zu belastenden Faktoren für die Belegschaft. Dadurch können Probleme frühzeitig erkannt und mit konkreten Maßnahmen, basierend auf den Empfehlungen der beratenden Psychologen, behoben werden.
Veränderungsprozesse steuern
Ein Auslöser für psychische Belastungen sind Veränderungen im Unternehmen wie beispielsweise Umstrukturierungen oder der Wechsel von Führungskräften: Mitarbeiter fürchten den Verlust des Arbeitsplatzes, sind unsicher in Bezug auf neue Aufgaben oder leiden unter dem Verlust des vertrauten Teams. “Bei Veränderungsprozessen empfehlen wir generell eine betriebspsychologische Beratung einzurichten. Sie gibt den Betroffenen die Möglichkeit, Gefühle und Ängste anzusprechen. Zugleich erhalten Unternehmer anonymisiert eine Rückmeldung, welche Befürchtungen in der Belegschaft bestehen oder welche Maßnahmen bei den Mitarbeitern auf Widerstand stoßen. Dieses Wissen hilft, Veränderungen für alle Beteiligten transparent und erträglich zu gestalten”, erklärt Dohmen.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/abo-psychologie bei TÜV Rheinland.
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