Interview der Akademie Herkert mit Frau Dr. Hergenröder – Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte an der Hochschule Mainz
Frau Hergenröder, warum ist es so wichtig, dass sich auch Arbeitgeber mit dem Betriebsverfassungsrecht auseinandersetzen?
Betriebsräte haben einen gesetzlich verankerten Schulungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Sie sind aus diesem Grunde oft gut geschult – und zwar auf Kosten des Arbeitgebers. Damit kennen sie ihre Rechte genau, die sie dann auch entsprechend einfordern.
Der Umgang auf „Augenhöhe“ ist in rechtlicher Hinsicht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wichtig für vielerlei Maßnahmen im Betrieb. Daher müssen sich auch Arbeitgeber mit den Grundfragen des Betriebsverfassungsrechts vertraut machen. Sonst passiert es leicht, dass Probleme aus „Unwissenheit“ entstehen.
Wenn der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht oder nicht ausreichend beachtet, müssen im Ernstfall vom Arbeitgeber ergriffene Maßnahmen im Betrieb rückgängig gemacht werden. Das kann erhebliche Kosten für den Betrieb zur Folge haben und bringt auch großen Verwaltungsaufwand mit sich.
Damit Arbeitgeber ihre Entscheidungen im Betrieb rechtssicher treffen können, vermitteln wir ihnen auf unserem Seminar die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und den richtigen Umgang mit dem Betriebsrat.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?
Die Teilnehmer sind oftmals verunsichert, in welchem Umfang ein Betriebsrat tatsächlich Anspruch auf kostenintensive Schulungen hat. Kann der Arbeitgeber auf ein wesentlich kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen? Wie sieht es mit Fragen der Freistellung von der Arbeit aus? Geht die Arbeit als Betriebsrat grundsätzlich vor oder muss dieser bei der Erledigung von Betriebsratsaufgaben auch auf die Interessen des Betriebes Rücksicht nehmen? Letztlich wird auch die Frage der Optimierung der Kosten des Betriebsrats viel diskutiert.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?
Fragen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und deren Grenzen sind ein zentrales Thema in unserem Seminar zum Betriebsverfassungsrecht. Bei diesem Themenkomplex besteht regelmäßig die größte Unsicherheit. Hier können wir im Rahmen des Seminars anhand der gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung die Regeln herausarbeiten, die von beiden Seiten zu beachten sind.
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sollte kooperativ sein, damit die betrieblichen Interessen und die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt werden können. Warum ist die Zusammenarbeit trotzdem oft von Konflikten geprägt?
Das Betriebsverfassungsgesetz geht vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat aus. So sagt es ausdrücklich § 2 Abs. 1 BetrVG. Das macht auch wirklich Sinn, weil eine konstruktive Betriebspartnerschaft Vorteile für die Belegschaft mit sich bringt und einen wirtschaftlichen Mehrwert für das Unternehmen darstellt.
Gleichwohl sieht es in der Praxis oft ganz anders aus. Oftmals kommt es zu Unstimmigkeiten, die das Betriebsklima nachhaltig verschlechtern können – auch aus Unkenntnis über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auf Seiten des Arbeitgebers.
Um dies zu vermeiden, erhalten die Teilnehmer unseres Seminars das notwendige Handwerkszeug, um Situationen dieser Art zu vermeiden und im Zweifelsfall arbeitsrechtlich argumentativ zu überzeugen. Das Ziel sollte im Betrieb eine positive Zusammenarbeit für beide Seiten sein. Mit dem im Seminar erworbenen Wissen werden den Teilnehmern die notwendigen Entscheidungen leichter fallen, um dieses Ziel im Betrieb umsetzen zu können.
Weitere Informationen zum Seminar finden Interessenten unter: „Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber 2016“
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