BFH: Steuerschätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein

WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
freelancermap.de

BFH: Steuerschätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein

BFH: Steuerschätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein

Bei einer Steuerschätzung müssen die Schätzergebnisse schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Das hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 26. Februar 2018 entschieden (Az. X B 53/17).

Eine materiell oder formell fehlerhafte Buchführung kann bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen bei den Besteuerungsgrundlagen führen. Diese Schätzung muss aber einerseits tatsächliche Anhaltspunkte für die zutreffende Höhe der Besteuerungsgrundlagen liefern und andererseits das Maß der Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Beschluss deutlich herausgestellt, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Im zu Grunde liegenden Fall betrieb der Kläger einen Weinbaubetrieb und eine Weinschenke mit mehreren Räumen und Verkaufsstellen. Die Einnahmen aus der Schenke wurden über eine Registrierkasse und ein handschriftlich geführtes Kassenbuch erfasst. Bei einer Betriebsprüfung bemängelte das Finanzamt, dass die Programmierprotokolle der Registrierkasse fehlten und zu dem handschriftlichen Kassenbuch keine Kassenberichte vorhanden waren. Deshalb nahm es eine Hinzuschätzung vor, die das Finanzgericht später nach unten korrigierte.

Die Beschwerde des Weinbauern hatte vor dem Bundesfinanzhof in weiten Teilen Erfolg. Der BFH betonte, dass die im Wege der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gewonnenen Schätzergebnisse schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein müssen. Daher müssten alle möglichen Anhaltspunkte, u.a. auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen, berücksichtigt werden, um im Rahmen des Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln. Ebenso müsse das Maß der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dann seien die Finanzbehörden bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung berechtigt, einen Sicherheitszuschlag vorzunehmen. Dieser müsse aber in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten bzw. nicht erklärten Einnahmen stehen, so der BFH.

Im Streitfall habe der Kläger eingehend vorgetragen, dass deutlich höhere Umsätze und Gewinne als er erklärt hatte, gar nicht erwirtschaftet werden können. Das Finanzgericht habe dazu jedoch keine entsprechende Aufklärung betrieben und sich nicht dazu geäußert, ob und in welchem Umfang der Kläger tatsächlich Gewinne erzielt haben könnte, die über die erklärten Beträge hinausgehen. Dies sei für die Entscheidung über die Hinzuschätzung aber erheblich, so der BFH.

Bei Betriebsprüfungen und Steuerstreitigkeiten mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: