BGH: Bank muss bei Abhängigkeit der Zinshöhe zum Wechselkurs über Risiko aufklären

WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

BGH: Bank muss bei Abhängigkeit der Zinshöhe zum Wechselkurs über Risiko aufklären

BGH: Bank muss bei Abhängigkeit der Zinshöhe zum Wechselkurs über Risiko aufklären

Basiert der Zinssatz bei einem Darlehen auf der Entwicklung von Wechselkursen, trifft die Bank eine Aufklärungspflicht über das Wechselkursrisiko. Das hat der BGH aktuell entschieden (XI ZR 152/17).

Die Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro hat viele Darlehensnehmer in Schwierigkeiten gebracht. Die Bank muss über das bestehende Wechselkursrisiko allerdings auch aufklären. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2017 besteht diese Aufklärungspflicht auch, wenn die Zinshöhe eines Darlehensvertrags auf dem Wechselkurs basiert, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Konkret ging es um ein Darlehen in einer Höhe über rund 3 Millionen Euro, das eine Gemeinde aus NRW bei der Bank aufgenommen hatte. Der Zinssatz sollte in den ersten 20 Jahren 3,99 Prozent p.a. betragen, wenn der Wechselkurs des Euro zum Schweizer Franken größer oder gleich 1,43 war. Fällt der Euro unter diese Grenze, sollte der Zinssatz 3,99 Prozent plus die Hälfte der Wechselkursänderung zu 1,43 betragen. In dem Beratungsgespräch wies die Bank darauf hin, dass die Schweizerische Nationalbank bei einer Aufwertung des Schweizer Franken eine Nullzinspolitik verfolge und die Schwelle von 1 Euro zu 1,45 CHF deren Interventionspunkt sei. Zudem wies eine Tabelle für Wechselkurse von 1,39 bis 1,65 den jeweiligen Zinssatz auf. Ab einem Kurs von 1,42 bis zu einem Kurs von 1,39 stieg der Zinssatz schrittweise von 4,34 auf 5,43 Prozent an.

Der Franken wurde schließlich so stark aufgewertet, dass die Gemeinde einen Zinssatz von 18,99 Prozent p.a. zahlen sollte. Die Gemeinde hält den Darlehensvertrag daher für sittenwidrig und nichtig. Zudem sei sie über das Wechselkursrisiko nicht entsprechend aufgeklärt worden. Die Klage der Gemeinde verlief in den ersten beiden Instanzen erfolglos. Der BGH kam allerdings zu einem anderen Ergebnis.

Der Darlehensvertrag sei zwar nicht sittenwidrig. Allerdings habe die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt. Die Abhängigkeit von Zinshöhe und Wechselkurs ginge zwar aus dem Vertrag hervor, die Bank habe aber die Risiken einer wechselkursbasierten Zinszahlungsverpflichtung nicht hinreichend deutlich gemacht, sondern diese verharmlost. Das Berufungsgericht muss den Fall nun neu entscheiden.

Bei Problemen mit Darlehensverträgen sind im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: