Den heutigen Beschluss des Bundestages zum Ende der Störerhaftung sieht der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) positiv. „Wir haben sehr gehofft, dass die digitale Vernetzung durch WLAN in Deutschland endlich in Bewegung kommt. Der heutige Bundestagsbeschluss geht einen Schritt in diese Richtung“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. Die Diskussion um die Neuregelung der Störerhaftung hatte sich nach einem ersten Regierungsentwurf erhitzt, insbesondere, da Haftungsauflagen nicht beseitigt wurden und für Anbieter von Internetdiensten Rechtsunsicherheit geschaffen wurde. „Wir sind sehr froh, dass der Bundestag die Haftungsauflagen von WLAN-Betreibern geklärt hat.“ betont Grün. Er bedauert indes, dass die Unterlassungsansprüche und die damit gängige Praxis des Abmahnwesens, die viele WLAN Betreiber davor abschreckt, ihre Netzwerke zu öffnen, beibehalten würde. „Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung. Das hätte man konsequenter regeln können“.
Erleichterung herrscht aber darüber, dass auf die Einführung von so genannten „gefahrgeneigten Diensten“ verzichtet wird. Der BITMi hatte deren Regulierung im Referentenentwurf scharf kritisiert und auf eine Änderung des Gesetzes gedrängt. „Gefahrgeneigte Dienste schaffen Rechtsunsicherheit für IT-Anbieter und deren Nutzer. Sie schaden speziell Angeboten zur anonymen Internetnutzung kehren die Beweislast zu Ungunsten von IT-Unternehmern um. Wir lehnen solche Regelungen ab und sind froh, dass die Regierungskoalition dies auch erkannt hat.“ erklärt Grün.
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