Blockheizkraftwerke an Firmenstandorten

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Minderung der energiebedingten Betriebskosten

Blockheizkraftwerke an Firmenstandorten
Foto: Fotolia / ExQuisine

sup.- Auch in Gewerbegebieten ohne Anschluss ans allgemeine Gasleitungsnetz sind Blockheizkraftwerke (BHKW) eine interessante Option für die Energieversorgung von Firmenstandorten. Die effizienten Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme können nämlich auch mit Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Die leitungsunabhängigen Brennstoffe dienen dann als Antriebsenergie für einen Motor, mit dem ein stromerzeugender Generator in Gang gesetzt wird. Die Wärme, die sowohl Motor als auch Generator während des Betriebs als automatisches Begleitprodukt abgeben, lässt sich bei modernen BHKWs praktisch verlustfrei in die Heizungsanlage einspeisen. Dieses Prinzip der so genannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist durch staatliche Finanzmittel förderbar und kann z. B. an Produktionsstätten mit hohem Prozesswärmebedarf zu einer deutlichen Minderung der energiebedingten Betriebskosten führen. KWK-Anlagen in jeder Leistungsgröße erlauben dabei eine bedarfsgerechte und individuell angepasste Dimensionierung der elektrischen und thermischen Erträge. Für kleinere Gewerbebetriebe bieten sich die kompakten Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerke an, deren Energieeffizienz durch gesonderte Programme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gefördert wird.

Bis zu 95 Prozent der eingesetzten Primärenergie können in einem BHKW dank der doppelten Verwertungsstrategie genutzt werden. Zum Vergleich: Bevor der Strom aus herkömmlichen Großkraftwerken überhaupt beim Verbraucher ankommt, müssen bereits Wärme- und Übertragungsverluste in einer Größenordnung von bis zu 60 Prozent in Kauf genommen werden. Dem Ausbau der wesentlich effizienteren Kraft-Wärme-Kopplung wird deshalb ein wichtiger Stellenwert im Rahmen der Energiewende beigemessen. Inwieweit der mögliche Spareffekt beim jeweiligen Anlagenbetreiber tatsächlich in vollem Umfang greift, hängt natürlich auch von der Sorgfalt beim Einsatz, aber auch bei der Beschaffung der Energie ab. Gerade bei öl- oder flüssiggasbetriebenen BHKWs, deren Brennstoff meistens in Tankfahrzeugen zu den Vorratstanks geliefert wird, muss auf eine Übereinstimmung von Liefermenge und Abrechnung geachtet werden. Fehlfunktionen oder Ungenauigkeiten bei der Mengenerfassung am Lieferfahrzeug können die Energiekosten trotz zeitgemäßer Kraft-Wärme-Kopplung ansonsten in die Höhe treiben. Dieser Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Messfehlern wird Rechnung getragen, wenn der Brennstoff von einem Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel bezogen wird. Dann ist eine regelmäßige Überprüfung der Tankfahrzeuge und Zähleranlagen gewährleistet (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die Kontrolleure für die Gütezeichen-Vergabe untersuchen auch die Produktgüte der angebotenen Brennstoffe – ein weiteres Kriterium für die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit eines BHKW.

Supress
Redaktion Ilona Kruchen

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