Bodenversiegelung auf dem eigenen Grundstück – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Worauf bei der Bebauung und der Planung des Gartens zu achten ist

Bodenversiegelung auf dem eigenen Grundstück - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Je höher die Grundflächenzahl, desto größer die versiegelungsfähige Fläche des Grundstücks. (Bildquelle: ERGO Group)

Nicht jeder, der ein eigenes Grundstück hat, ist Fan von üppiger Bepflanzung. Beete und Co. bringen schließlich viel Arbeit mit sich. Schotter oder Pflastersteine scheinen da eine praktische Alternative. Welche Vor- und Nachteile ein versiegelter Garten hat, was erlaubt ist und worauf Hausbesitzer noch achten sollten, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Was ist eine Bodenversiegelung?

Bei einem Bauvorhaben, egal ob Gebäude, Straße oder Gehweg, kommt es zu einer sogenannten Bodenversiegelung. Asphalt beispielsweise schließt den Grund luft- und wasserdicht ab, sodass Regenwasser nicht mehr oder kaum versickern kann. Es gibt drei unterschiedliche Arten der Bodenversiegelung. Bei einer leicht versiegelten Fläche, etwa durch Kies oder wassergebundene Splitt- und Schotterflächen sowie Rasengittersteine, kann Wasser noch relativ gut versickern. Bei stark- oder vollversiegelten Böden, beispielsweise durch Steine, Pflaster und Rasenfugenpflaster mit schmaler oder ohne eine feste Verfugung sowie asphaltierten und betonierten Flächen, ist das kaum oder gar nicht mehr möglich.

Rechtliche Grundlage

„Wer ein Haus, eine Garage, Terrasse oder andere versiegelte Flächen plant, sollte sich vorab darüber informieren, wie groß der bebaute Anteil des Grundstücks maximal sein darf“, so Brandl. „Auskunft darüber geben das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes sowie der örtliche Bebauungsplan.“ Dieser legt die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ) fest. „Die GRZ gibt die Flächen an, die überbaut und damit vollversiegelt werden dürfen“, erläutert die ERGO Juristin. „Die im Bebauungsplan angegebene Grundflächenzahl GRZ I umfasst das Gebäude inklusive Außenmauern, Kellerabgänge, Balkone und Terrassen. Die GRZ II hingegen berücksichtigt die Flächen von Nebenanlagen wie freistehenden Garagen, Stellplätzen und Carports mit Zufahrten, Gartenhäusern, aber auch unterirdischen Anlagen wie Klärgruben oder Öltanks. Die im Bebauungsplan genannte GRZ I darf auf Antrag beim Bauamt durch die Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden – falls der Bebauungsplan nichts anderes besagt.“ Es gilt folgende Faustregel: Je höher die GRZ, desto größer die versiegelungsfähige Fläche des Grundstücks.

Wasser, das nicht versickern kann, kostet

Viele Gemeinden verlangen von Grundstückseigentümern getrennte Gebühren für das Ableiten von Niederschlagswasser und Abwasser. „Bei Niederschlagswasser handelt es sich um Wasser, das nicht versickern kann, während Abwasser das gebrauchte Schmutzwasser des Haushalts bezeichnet“, erklärt Brandl. „Hauseigentümer müssen die Kosten, die durch die versiegelte Fläche entstehen, meist selbst übernehmen. Vermieter können diese aber als Teil der Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben.“ Der Betrag hängt dabei von der GRZ, der Größe des Grundstücks und dem Grad der Bodenversiegelung ab. „Das heißt, je weniger Fläche Grundstückseigentümer versiegeln, desto mehr Wasser kann natürlich versickern und umso weniger müssen sie zahlen“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO.

Bodenversiegelung mit Augenmaß

Aber nicht nur die Kosten spielen hier eine Rolle: „Starkregen kann auf vollversiegelten Flächen viel schneller eine Überschwemmung und damit Schäden am Haus oder im Garten auslösen, da das Wasser nur in die Kanalisation abfließen kann“, so die ERGO Juristin. Langfristig haben Versiegelungen auch Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit und den Grundwasservorrat. Im Gegensatz dazu bieten bepflanzte Flächen nicht nur eine Sickermöglichkeit für Wasser, sie heizen im Sommer auch nicht so stark auf und sind ökologisch wertvoller. Bodenversiegelungen sind in Teilen allerdings auch für das tägliche Leben und Wohnen vorteilhaft. Zufahrten lassen sich etwa in befestigter Form besser nutzen. Grundstückseigentümer sollten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unversiegelten und versiegelten Flächen achten. Nicht nur aus praktischen Gründen, sondern auch, um ihren Geldbeutel zu schonen, Starkregenschäden vorzubeugen und der Umwelt gerecht zu werden. Tipp: Mulch und Kies, wasserdurchlässige Pflasterungen oder Rasengittersteine können eine gute Alternative für die Befestigung von Wegen sein, die trotzdem ein Versickern von Wasser ermöglichen.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,1 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 721 Millionen Euro.
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