Bonusheft für Zahnersatz: 2024 schon zur Vorsorge gewesen?

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University

Knapp die Hälfte der gesetzlich Versicherten erhält bei Zahnersatz nicht den maximal möglichen Zuschuss, da sie die Bonusregelung nicht erfüllt.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz mit 75 Prozent der Regelversorgung, wenn Versicherte die vergangenen zehn Jahre regelmäßig jedes Jahr zur Vorsorge in ihrer Zahnarztpraxis waren und dies im Bonusheft dokumentiert ist. Fehlt für 2024 noch ein Eintrag? Dann schnell einen Vorsorgetermin vereinbaren!

Das Bonusheft ist eine einfache Möglichkeit, durch regelmäßige Vorsorgen den Eigenanteil beim Zahnersatz deutlich zu reduzieren. Zudem tun Patientinnen und Patienten etwas für ihre Gesundheit. Denn regelmäßige zahnärztliche Kontrollen helfen, Krankheiten früh zu erkennen. So bleiben Zähne und Mund gesund. Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgetermine bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahr und dokumentieren dies mit dem Bonusheft, steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz.

Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre dokumentiert, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Können Patientinnen und Patienten über zehn Jahre jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz sogar 75 Prozent.

Versicherte selbst für Bonusheft verantwortlich
„Fehlt ein Zahnarztbesuch im Bonusheft innerhalb der letzten zehn Jahre mit einem wichtigen Grund, sollten sich die Patientinnen und Patienten mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abstimmen“, empfiehlt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Dann liegt die Gewährung des Bonus bei Zahnersatz im Ermessen der Krankenkasse.“ Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung für Zahnersatz nicht mehr. Der Bonus muss dann im Bonusheft für die Krankenkasse neu erworben werden. Wichtig zu wissen: Versicherte sind selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich!      

Initiative proDente e.V.
Ricarda Wille
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln
www.prodente.de

Tel. 022117099740
Fax. 022117099742
E-Mail: ricarda.wille@prodente.de

www.prodente.de
www.facebook.com/proDente.e.V
www.youtube.com/prodenteTV
www.twitter.com/proDente

Firmenkontakt
Initiative proDente e.V.
Ricarda Wille
Aachener Straße
50858 Köln
022117099740
eea5088b29c7b1e7ddbd165e08afe3d89f1b67a8
http://www.prodente.de

Pressekontakt
Initiative proDente e.V.
Dirk Kropp
Kropp
50858 Köln
022117099740
eea5088b29c7b1e7ddbd165e08afe3d89f1b67a8
http://www.prodente.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: