Selbst Flächenländer wie NRW, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg verweigern die Meldepflicht.
14.12.2018. BFBD. Münster. Ursprünglich sollte in Bayern die für Borreliose auf fünf Jahre befristete Meldepflicht im Februar 2018 ablaufen; doch dann kam es ziemlich dick in diesem Bundesland: Bis Anfang Dezember 2018 hatte sich die Zahl der ärztlichen Meldungen von 3536 in 2017 auf knapp 5.000 Borreliosefälle um rund 40 Prozent erhöht. Die meisten kamen aus den Urlaubsregionen Mittelfranken, Niederbayern und Oberbayern. Der Freistaat hat daraufhin die Meldepflicht auf sechs weitere Jahre ausgedehnt.
In einigen anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus. In Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der Borrelioseerkrankungen ebenfalls um knapp 40 Prozent, im Saarland verdoppelte sie sich im Vergleich zum Vorjahr. Die landschaftlichen Voraussetzungen für Zeckenbefall sind zwar vergleichbar, die Meldekriterien der einzelnen Bundesländer, wo Meldepflicht besteht, sind jedoch leider unterschiedlich.
Die neuen Zahlen:
Denkwürdig ist, dass sich gerade die flächengrößten Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen der Meldepflicht verschließen; denn gemessen an den Einwohnerzahlen würden die Gesamtzahlen für Borreliose allein in Deutschland explodieren. Die landschaftlichen Voraussetzungen für Zeckenbefall sind zwar vergleichbar, die Meldekriterien der einzelnen Bundesländer jedoch unterschiedlich.
Bundesland Mio-Einwohner201746/2018
Bayern12,835364882
Berlin 3,5 763 717
Brandenburg 2,517591486
Mecklenburg-Vorpommern 1,61090 787
Rheinland-Pfalz 4,010831521
Saarland 0,9 196 372
Sachsen 4,018822001
Sachsen-Anhalt 2,2 573 495
Thüringen 2,1 450 534
Quellen: Robert Koch-Institut (RKI), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Denkwürdig ist, dass sich gerade die flächengrößten Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen der Meldepflicht bisher verschließen; entsprechend den Einwohnerzahlen würden die Gesamtzahlen für Borreliose allein in Deutschland wohl explodieren. In Baden-Württemberg wäre unter Zugrundelegung der Meldekriterien für Bayern mit einer Infektionszahl von wenigstens 4000, in NRW mit knapp 7000 zu rechnen. Von einer Epidemie zu sprechen, ist daher nicht unangemessen, zumal die Altinfektionen und Betroffene, die wegen zu später oder zu kurzer Behandlung weiter an den Auswirkungen leiden, noch gar nicht dabei sind.
Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten herrscht Unklarheit. Abgeordnete aus Irland, Frankreich, Polen, Tschechien, Slowenien, Luxembourg, Kroatien, Belgien, Rumänien, Schweden, Großbritannien, Finnland, Österreich, der Niederlande und sogar aus Griechenland trugen am 15. November die unzureichende Versorgung der Patienten und die nicht vorhandene Datenlage im EU-Parlament vor. In der EU geht man von rund einer Million jährlicher Borreliosefälle als Schätzung aus. Genaues weiß man nicht. Das ist angesichts des Ernstes der Erkankung und der persönlichen und finanziellen Folgen für Betroffene und Gemeinwesen nicht mehr verantwortbar.
Der Borreliose und FSME Bund unterstützt und fordert daher seit Jahren eine bundesweite, einheitliche und erweiterte Meldepflicht für Borreliose.
Die Forderung nach einer europäischen Meldepflicht wurde bereits 2003 und 2009 vorgetragen, ohne dass sich etwas geändert hat. Die Mitgliedstaaten gaben keine Meldungen ab. Deutschland könnte das mangels einer generellen Meldepflicht sowieso nicht. Das Bundesgesundheitsministerium und die Sozialminister der sieben nichtmeldepflichtigen Länder sind noch immer der Meinung, dass Borreliose nicht von Mensch zu Mensch übertragbar sei, obwohl die WHO das Gegenteil bestätigt hat.
Dr. Astrid Breinlinger
Vorsitzende
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*Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) ist seit 1994 eine gemeinnützige Patientenorganisation.
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